Hallo ihr Erfahrenen,

wir sind unerfahren und haben gerade einen Kündigungsschutzverfahren am Laufen und der Kollege will und wird auch wiederkommen. Die Kündigungsfrist der ordentlichen Kündigung endet erst Ende August, der Kollege (kein BRM), der vom Chef abgrundtief gehasst wird, ist "unwiderruflich freigestellt". Die Hauptverhandlung ist nun Anfang August. Es besteht kein Zweifel, dass die Kündigung unwirksam ist, darum dreht sich unsere Frage nicht. Wir möchten dem Kollegen mit Rat und Tat zur Seite stehen, haben hier aber keinerlei Erfahrungswerte und wüssten auch nicht, wen wir fragen sollten. Der Kollege fragt jetzt jedenfalls uns, weil er seinen Anwalt erst wieder nächste Woche sieht ... bitte jetzt keine Debatte über die Erreichbarkeit zweifelhafter Anwälte ;-)

Wie läuft das üblicherweise während und nach der Urteilsverkündung konkret ab?
Muss/darf der Kollege nach der Urteilsverkündung sofort in den Betrieb fahren? (Wir haben Schichten, das wäre ziemlich sinnlos wenn man nicht eingetaktet ist.)
Legt die Kammer üblicherweise fest, wann der Arbeitnehmer tatsächlich wieder arbeiten geht und bis wann er einen Dienstplan erhält?
Soweit uns das bekannt ist, wird das Urteil erst 1-2 Wochen später zugestellt, oder? Es ist doch allerdings sofort vorläufig vollstreckbar - aber wie soll das gehen, wenn man garnix in die Hand bekommt?

Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten
Aidan