Hallo Kollegen,

könnt ihr mit folgendem Fall helfen:

Eine Aushilfe hatte einen Aushilfe-Vertrag, der nach zwei Jahren auslief. Danach hat diese Person, der noch Student ist, sich selbstständig gemacht und sich bei Gewerbeamt gemeldet.
Er hat dann weiterhin ähnliche Dienstleistungen gebracht und hat das Unternehmen in Rechnung gestellt. Er arbeitet per Zuruf und hat keinen Vertrag. Er stellt einfach eine Rechnung mit einem Stundenlohn von 15 Euro und bezahlt da selbst Sozialbeiträge etc.

Unsere Personalabteilung sagt, dass dies rechtlich nicht geht, da diese Person das Unternehmen einklagen könnte. Stimmt das?