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Aushilfe beendet danach selbständig - geht das

N
Nachwuchs
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

könnt ihr mit folgendem Fall helfen:

Eine Aushilfe hatte einen Aushilfe-Vertrag, der nach zwei Jahren auslief. Danach hat diese Person, der noch Student ist, sich selbstständig gemacht und sich bei Gewerbeamt gemeldet. Er hat dann weiterhin ähnliche Dienstleistungen gebracht und hat das Unternehmen in Rechnung gestellt. Er arbeitet per Zuruf und hat keinen Vertrag. Er stellt einfach eine Rechnung mit einem Stundenlohn von 15 Euro und bezahlt da selbst Sozialbeiträge etc.

Unsere Personalabteilung sagt, dass dies rechtlich nicht geht, da diese Person das Unternehmen einklagen könnte. Stimmt das?

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Community-Antworten (5)

G
ganther

28.03.2017 um 13:13 Uhr

schön dass eure PA dieses Problem sieht! Das riecht gehörig nach Scheinselbständigkeit

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Pjöööng

28.03.2017 um 13:51 Uhr

Scheinselbständigkeit kann man hier natürlich vermuten, die Frage beinhaltet aber weder Hinweise dafür, noch dagegen.

Ich denke dass die Gefahr dass hier unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt erheblich größer ist. Und dieses Risiko würde ich als Arbeitgeber auch nicht eingehen wollen.

P
paula

29.03.2017 um 15:17 Uhr

egal wie (ich bin auch eher bei der Scheinselbständigkeit): der AG tut gut daran sich auf solche Modelle nicht einzulassen

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rsddbr

31.03.2017 um 10:22 Uhr

Ich sehe ebenfalls die Scheinselbstständigkeit. Zitat: "[..] weiterhin ähnliche Dienstleistung gebracht [..] Rechnung mit Stundenlohn [..]"

Interesse an der Vermeidung von Scheinselbstständigkeit haben i.d.R. eher die Krankenkassen.

Scheinselbstständigkeit kann vorliegen, wenn die selbstständige Person nur einen Auftraggeberin hat und diese*r bei der Ausübung der Tätigkeit weisungsbefugt ist.

Das Fazit von Paula stimmt: AG sollte solche Konstellationen vermeiden.

P
Pjöööng

31.03.2017 um 13:08 Uhr

Wie viele Auftraggeber dieser Student hat kann ich der Frage nicht entnehmen.

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