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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

einstellung ohne anhörungen und wie verfahren wir danach `?

M
micha1977
Jan 2018 bearbeitet

hallo. folgender sachverhalt : wir haben der gl vor monaten mitgeteilt, das wir eine stellenausschreibung verlangen.

aufgrund starker auftragslage habe ich am fr erfahren, das am mo sowohl befristete an eingestellt werden und zudem noch leiharbeitskräfte eingestellt werden.

anhörungen zu den leiharbeitskräften erfolgte bisher nicht, obwohl auch merhfach angedeutet. bei den 3 befristeten lagen uns keine bewrbungsunterlagen vor, zudem keine mitteilung ob und wer sich noch beworben hat.

daraufhin wurde die personalabteilung informiert, das wir die unterlagen benötigen, und die wochenfrist erneut erst dann beginnt, wenn diese unterlagen uns zugegangen sind. trotzdem , obwohl noch keine genehmighung zur einstellung erfolgte, werden diese ma eingestellt.

können wir den einstellungen wiedersprechen, weil es keine interne stellenausschreibung gab ? muß , wenn wir dies verlangt haben, VOR JEDER Einstellung eine Stellenausschreibung erfolgen, auch wenn nur die ma-kapazität vorübergehend erhäht werden soll ? oder ist ein wiederspruch aufgruznd fehlender stellenausschreibung möglich bei einer neugeschaffenen stelle ?

trotz mehrfachen hinweisen werden wir diesbezüglich ignoriert - was wir auch nicht mehr hinnehmen wollen !

wie fahren wir fort wenn ohne anhörung MA beschäftigt werden sollen ?

4.86101

Community-Antworten (1)

P
Peanuts

06.01.2008 um 20:45 Uhr

Wenn Ihr eine Stellenausschreibung (hoffentlich schriftlich, von wegen Beweisbarkeit) verlangt habt, ist JEDE Stelle auszuschreiben!

Geschieht das nicht, habt Ihr einen Grund, Eure Zustimmung gem. § 99 Abs.2 Nr. 5 BetrVG verweigern zu können! Der Blick in eine aktuelle Kommentierung wird Euch den weiteren möglichen Weg weisen...

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