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Diskusion während der Arbeitszeit Teil II

S
Snooker
Jan 2018 bearbeitet

Wegen vieler fehlgeleiteten oder auch einfach falschen Antworten noch mal kopiert:

*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?
Erstellt am 18.07.2012 um 21:27 Uhr von andywag 43998 *

Haben alle Antwortenden sich mal die Frage im Wortlaut durch die Birne gehen lassen ?

Diskutieren darf ich mit meinem Arbeitskollegen während der Arbeitszeit alles, sollange es nicht gegen igendwelche Gesetze verstösst. Man Überlege..... hier wurde von Arbeitszeit gesprochen. So War es lediglich eine Diskusion zwischen zwei Arbeitnehmern. Das der eine hier BRM ist ist eher irrelevant. Wäre es relevant würde man hier nicht von Arbeitszeit sprechen. Ein BRM sollte nach möglichkeit seine ehrenamtliche Tätigkeit während seiner Arbeitszeit ausführen, befindet sich aber während dieser Zeit außerhalb jeglicher Weisungsbefugnis eines Vorgesetzten. Dieser Vorgesetzte kann sich an den AG wenden, der sich wiederum an das BRM wenden kann. Hat das BRM aber aber offiziell gehandelt, könnt ihr zunächst mal den §39 BetrVG inne Tonne kloppen, da erstmal die Frage der Abmeldung nach dem 37iger BtrVG geklärt sein muss. Eine Abmeldung ist also das non plus ultra hier. Hatte das BRM beim AG Bescheid gegeben Hat der Vorgestzte die A....karte gezogen wegen versuchter Behinderung der BR Arbeit (und hier beachte man mal den Ausdruck "behinderung der br arbeit", obwohl hier nur ein BRM behindert sein könnte spricht man laut Gesetz von Behinderung der BR Arbeit. Hat er sich nicht abgemeldet würde ich als Arbeitnehmer immer behaupten ich habe mich allgemein mit meinem Kollegen unterhalten....wie will der Vorgestzte mir das Gegenteil beweisen. Demnach war Saunalieses erste Antwort schon nahe dran und alle anderen Antworten nebst der Allerletzten ein bissl daneben.

2.780010

Community-Antworten (10)

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Globus

20.07.2012 um 18:48 Uhr

"Man Überlege..... hier wurde von Arbeitszeit gesprochen. So War es lediglich eine Diskusion zwischen zwei Arbeitnehmern." hmmm, ist das so? was steht noch mal in der von dir zitierten Stelle?

"*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ? " hier geht es eindeutig um BR Arbeit - ergo bleibe ich bei meiner Antwort diesbezüglich ;-)

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gironimo

20.07.2012 um 20:19 Uhr

Ich finde, hier werden Sachen in die Frage rein gedeutet, die überhaupt nicht gefragt wurden. Ich bin jedenfalls bei Globus.

Es wird "über Probleme" der Mitarbeiter mit einem BRM diskutiert. Also BR - Arbeit.

ohne daß mich (dem BR-Mitglied) der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?<

Hier macht wohl der Ton die Musik. Sagen kann er viel. Ggf. muss man ihn aufklären. Aber grundsätzlich entscheidet nicht der Vorgesetzte darüber, wann die BR-Arbeit beendet ist.

N
Nubbel

20.07.2012 um 21:04 Uhr

snooker das du denkst, du bist in der lage, zu beurteilen, welche antworten falsch sind, ist ein witz. und wenn du weiter glaubst, ein brm kann mal eben den betrieb aufhalten um mit arbeitnehmern, ohne anmeldung am arbeitsplatz ihre probleme zu diskutieren, solltest du dieses märchen für dich behalten!

S
Snooker

20.07.2012 um 22:19 Uhr

@Globus

Ich bin ja in so weit bei Dir das es nicht geht das ein Betriebsratsmitglied nicht ne halbe Stunde mit einem Ma da sitzen kann um über arbeitsrechtliche Probleme mit diesem zu diskutieren. Wo ich mich aber total nicht mit anfreunden kann, das wenn jemand hier in 3 - 4 Sätzen sich mal äußert alle meinen gleich die komplette Lösung zu haben.

@gironimo In der Tat werden hier immer Dinge rein interpretiert die nicht gefragt wurden. Genau aus diesem Grund habe ich die Verweisung auf § 39 BetrVG in Frage gesetzt. Nenne mir zu dem vorliegenden Fall nur eine Passage wo ein einzelnes BRM einen kollektivrechtlichen Anspruch nach § 39 BetrVG hat. Und ich kann in der Frage mit keiner Silbe erkennen wo stehen soll " über Probleme der Mitarbeiter". Dort steht lediglich "über ihre Probleme". Im Prinzip steht dort noch nicht mal ob es um private Probleme oder arbeitsrechtliche Probleme geht. Also warum wird nicht Nachgefragt und nur angenommen das es halt so ist. Gut, man könnte jetzt sagen dort steht: "Darf ich als Bertriebsratsmitglied......" hat er aber auch als Betriebsratsmitglied dieses Gespräch geführt, oder aber war es nur eine weitere Bemerkung....... in etwa so wie manche BRV sich als Boss fühlen.

Und.. @Nubbel... ( Satz gelöscht - WAF-Admin)

G
Globus

20.07.2012 um 22:41 Uhr

"daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?" selbstverständlich kann der Vorgesetzte das - als Erfüllungsgehilfe des AG.

Wie ich in dem anderen Fred schon angedeutet habe, gibt es für solche "Diskussionen" andere Möglichkeiten...

"Wo ich mich aber total nicht mit anfreunden kann, das wenn jemand hier in 3 - 4 Sätzen sich mal äußert alle meinen gleich die komplette Lösung zu haben." das ist doch so gar nciht. Selbstverständlich versucht dann jeder zu interpretieren - ist doch auch in Ordnung, ansonsten würde man bei jeder Frage Gegenfragen stellen und eine Diskussion kommt hier nciht auf...

"ch bin ja in so weit bei Dir das es nicht geht das ein Betriebsratsmitglied nicht ne halbe Stunde mit einem Ma da sitzen kann um über arbeitsrechtliche Probleme mit diesem zu diskutieren. " dann paß bitte auf, dass es nicht dn Charakter einer Beratung bekommt ;-)

S
Snooker

21.07.2012 um 02:50 Uhr

Und was hat die länge einer Diskusion mit einer Beratung zu tun?

B
blackjack

21.07.2012 um 03:18 Uhr

#*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ? Erstellt am 18.07.2012 um 21:27 Uhr von andywag 43998 *#

Um welche Probleme handelt es sich, arbeitsrechtliche, private oder allgemeine?

Hat man sich beim diszpl. Vorgesetzten abgemeldet um Probleme mit dem BRM zu erläutern?

S
Snooker

21.07.2012 um 15:49 Uhr

@blackjack ...iss ja genau mei reden die ganze Zeit. Manchmal glaube ich alle hier müssen Aktien besitzen, so wie hier immer gleich spekuliert wird. ;-)

B
Betsy

22.07.2012 um 14:52 Uhr

Frage: *Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ? Erstellt am 18.07.2012 um 21:27 Uhr von andywag 43998 * Antwort: Nein!

Wenn du es detaillierter haben möchtest, mit allen wenn und aber, werde genauer!

H
Hoppel

22.07.2012 um 16:15 Uhr

"Demnach war Saunalieses erste Antwort schon nahe dran und alle anderen Antworten nebst der Allerletzten ein bissl daneben. "

snooker, ob nahe dran oder knapp vorbei , das Ziel ist verfehlt!

ArbG Stuttgart (Beschluss vom 19.2. 2002 – 20 BV 14/0)

"Eine Anmeldeverpflichtung ist in der Regel dann zu bejahen, wenn die beabsichtigte Arbeitsplatzbegehung voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Betriebsablaufs führt. Hierzu gehört auch, wenn beispielsweise Gespräche mit einzelnen Arbeitnehmern vor Ort beabsichtigt sind, die zu einer nicht nur geringfügigen Einstellung der Arbeitstätigkeit führen.

Ergibt sich erst im Verlaufe einer stichprobenartig durchgeführten Arbeitsplatzbegehung, dass ein längeres Gespräch mit einem Arbeitnehmer erforderlich ist, so ist dies dem Vorgesetzten anzuzeigen. "

Eine Diskussion wird wohl kaum nur zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs führen, die ein AG ggf. zu tolerieren hat.

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