Wegen vieler fehlgeleiteten oder auch einfach falschen Antworten noch mal kopiert:

*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?
Erstellt am 18.07.2012 um 21:27 Uhr
von andywag 43998 *

Haben alle Antwortenden sich mal die Frage im Wortlaut durch die Birne gehen lassen ?

Diskutieren darf ich mit meinem Arbeitskollegen während der Arbeitszeit alles, sollange es nicht gegen igendwelche Gesetze verstösst. Man Überlege..... hier wurde von Arbeitszeit gesprochen. So War es lediglich eine Diskusion zwischen zwei Arbeitnehmern. Das der eine hier BRM ist ist eher irrelevant. Wäre es relevant würde man hier nicht von Arbeitszeit sprechen. Ein BRM sollte nach möglichkeit seine ehrenamtliche Tätigkeit während seiner Arbeitszeit ausführen, befindet sich aber während dieser Zeit außerhalb jeglicher Weisungsbefugnis eines Vorgesetzten. Dieser Vorgesetzte kann sich an den AG wenden, der sich wiederum an das BRM wenden kann. Hat das BRM aber aber offiziell gehandelt, könnt ihr zunächst mal den §39 BetrVG inne Tonne kloppen, da erstmal die Frage der Abmeldung nach dem 37iger BtrVG geklärt sein muss. Eine Abmeldung ist also das non plus ultra hier. Hatte das BRM beim AG Bescheid gegeben Hat der Vorgestzte die A....karte gezogen wegen versuchter Behinderung der BR Arbeit (und hier beachte man mal den Ausdruck "behinderung der br arbeit", obwohl hier nur ein BRM behindert sein könnte spricht man laut Gesetz von Behinderung der BR Arbeit. Hat er sich nicht abgemeldet würde ich als Arbeitnehmer immer behaupten ich habe mich allgemein mit meinem Kollegen unterhalten....wie will der Vorgestzte mir das Gegenteil beweisen. Demnach war Saunalieses erste Antwort schon nahe dran und alle anderen Antworten nebst der Allerletzten ein bissl daneben.