Erstellt am 20.07.2012 um 16:48 Uhr von Globus
"Man Überlege..... hier wurde von Arbeitszeit gesprochen. So War es lediglich eine Diskusion zwischen zwei Arbeitnehmern."
hmmm, ist das so? was steht noch mal in der von dir zitierten Stelle?
"*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ? "
hier geht es eindeutig um BR Arbeit - ergo bleibe ich bei meiner Antwort diesbezüglich ;-)
Erstellt am 20.07.2012 um 18:19 Uhr von gironimo
Ich finde, hier werden Sachen in die Frage rein gedeutet, die überhaupt nicht gefragt wurden. Ich bin jedenfalls bei Globus.
Es wird "über Probleme" der Mitarbeiter mit einem BRM diskutiert. Also BR - Arbeit.
>ohne daß mich (dem BR-Mitglied) der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?<
Hier macht wohl der Ton die Musik. Sagen kann er viel. Ggf. muss man ihn aufklären. Aber grundsätzlich entscheidet nicht der Vorgesetzte darüber, wann die BR-Arbeit beendet ist.
Erstellt am 20.07.2012 um 19:04 Uhr von Nubbel
snooker
das du denkst, du bist in der lage, zu beurteilen, welche antworten falsch sind, ist ein witz. und wenn du weiter glaubst, ein brm kann mal eben den betrieb aufhalten um mit arbeitnehmern, ohne anmeldung am arbeitsplatz ihre probleme zu diskutieren, solltest du dieses märchen für dich behalten!
Erstellt am 20.07.2012 um 20:19 Uhr von Snooker
@Globus
Ich bin ja in so weit bei Dir das es nicht geht das ein Betriebsratsmitglied nicht ne halbe Stunde mit einem Ma da sitzen kann um über arbeitsrechtliche Probleme mit diesem zu diskutieren. Wo ich mich aber total nicht mit anfreunden kann, das wenn jemand hier in 3 - 4 Sätzen sich mal äußert alle meinen gleich die komplette Lösung zu haben.
@gironimo
In der Tat werden hier immer Dinge rein interpretiert die nicht gefragt wurden. Genau aus diesem Grund habe ich die Verweisung auf § 39 BetrVG in Frage gesetzt. Nenne mir zu dem vorliegenden Fall nur eine Passage wo ein einzelnes BRM einen kollektivrechtlichen Anspruch nach § 39 BetrVG hat.
Und ich kann in der Frage mit keiner Silbe erkennen wo stehen soll " über Probleme der Mitarbeiter". Dort steht lediglich "über ihre Probleme". Im Prinzip steht dort noch nicht mal ob es um private Probleme oder arbeitsrechtliche Probleme geht. Also warum wird nicht Nachgefragt und nur angenommen das es halt so ist. Gut, man könnte jetzt sagen dort steht: "Darf ich als Bertriebsratsmitglied......" hat er aber auch als Betriebsratsmitglied dieses Gespräch geführt, oder aber war es nur eine weitere Bemerkung....... in etwa so wie manche BRV sich als Boss fühlen.
Und..
@Nubbel... ( Satz gelöscht - WAF-Admin)
Erstellt am 20.07.2012 um 20:41 Uhr von Globus
"daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?"
selbstverständlich kann der Vorgesetzte das - als Erfüllungsgehilfe des AG.
Wie ich in dem anderen Fred schon angedeutet habe, gibt es für solche "Diskussionen" andere Möglichkeiten...
"Wo ich mich aber total nicht mit anfreunden kann, das wenn jemand hier in 3 - 4 Sätzen sich mal äußert alle meinen gleich die komplette Lösung zu haben."
das ist doch so gar nciht. Selbstverständlich versucht dann jeder zu interpretieren - ist doch auch in Ordnung, ansonsten würde man bei jeder Frage Gegenfragen stellen und eine Diskussion kommt hier nciht auf...
"ch bin ja in so weit bei Dir das es nicht geht das ein Betriebsratsmitglied nicht ne halbe Stunde mit einem Ma da sitzen kann um über arbeitsrechtliche Probleme mit diesem zu diskutieren. "
dann paß bitte auf, dass es nicht dn Charakter einer Beratung bekommt ;-)
Erstellt am 21.07.2012 um 00:50 Uhr von Snooker
Und was hat die länge einer Diskusion mit einer Beratung zu tun?
Erstellt am 21.07.2012 um 01:18 Uhr von blackjack
#*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?
Erstellt am 18.07.2012 um 21:27 Uhr
von andywag 43998 *#
Um welche Probleme handelt es sich, arbeitsrechtliche, private oder allgemeine?
Hat man sich beim diszpl. Vorgesetzten abgemeldet um Probleme mit dem BRM zu erläutern?
Erstellt am 21.07.2012 um 13:49 Uhr von Snooker
@blackjack
...iss ja genau mei reden die ganze Zeit.
Manchmal glaube ich alle hier müssen Aktien besitzen, so wie hier immer gleich spekuliert wird. ;-)
Erstellt am 22.07.2012 um 12:52 Uhr von Betsy
Frage:
*Darf ich als Betriebsratsmitglied während der Arbeitszeit mit Arbeitnehmern über ihre Probleme diskutieren ohne daß mich der Vorgesetzte zur Weiterarbeit ermahnt ?
Erstellt am 18.07.2012 um 21:27 Uhr
von andywag 43998 *
Antwort:
Nein!
Wenn du es detaillierter haben möchtest, mit allen wenn und aber, werde genauer!
Erstellt am 22.07.2012 um 14:15 Uhr von Hoppel
"Demnach war Saunalieses erste Antwort schon nahe dran und alle anderen Antworten nebst der Allerletzten ein bissl daneben. "
snooker, ob nahe dran oder knapp vorbei , das Ziel ist verfehlt!
ArbG Stuttgart (Beschluss vom 19.2. 2002 – 20 BV 14/0)
"Eine Anmeldeverpflichtung ist in der Regel dann zu bejahen, wenn die beabsichtigte Arbeitsplatzbegehung voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung oder Unterbrechung des Betriebsablaufs führt. Hierzu gehört auch, wenn beispielsweise Gespräche mit einzelnen Arbeitnehmern vor Ort beabsichtigt sind, die zu einer nicht nur geringfügigen Einstellung der Arbeitstätigkeit führen.
Ergibt sich erst im Verlaufe einer stichprobenartig durchgeführten Arbeitsplatzbegehung, dass ein längeres Gespräch mit einem Arbeitnehmer erforderlich ist, so ist dies dem Vorgesetzten anzuzeigen. "
Eine Diskussion wird wohl kaum nur zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des betrieblichen Ablaufs führen, die ein AG ggf. zu tolerieren hat.