Erstellt am 12.11.2011 um 13:43 Uhr von gironimo
Ich meine hier ist die Antwort: Es kommt darauf an. Sicher hat jedes BR-Mitglied einen Anspruch darauf ohne Störung und nicht öffentlich seine BR- Aufgaben zu erledigen. Der AG erfüllt diesen Anspruch zunächst einmal, indem er ein Büro zur Verfügung stellt. Aber hat und muss er dies in diesem Fall überhaupt (Größe des BR ) oder kann der BR einen Raum zeitweilig nutzen?
Darüber hinaus ist natürlich noch auf die betrieblichen Umstände hinzuweisen. Ob bestimmte Mittel erforderlich sind, ist eben auf den Einzelfall und von der Begründung abhängig. So gesehen erscheint ein Sichtschutz nicht unbegründet zu sein. Man muss sich mit dem AG diesbezüglich auseinanderrsetzen.
Schließlich stellt sich die Frage: Geringer Sachaufwand und oder hoher Zeitaufwand durch verlassen des Arbeitsplatzes.
Vergleiche auch Kommentare zum BetrVG zu § 40 von Däubler, Fitting oder andere.
Erstellt am 12.11.2011 um 15:16 Uhr von briway
@all, wir sind 13 BR und haben im Nebengebäude auch ein BR Zimmer, mir geht es eigentlich hauptsächlich darum das fast jeder im Büro, wenn ich zB. meine Emails lese oder Einladungen vom BR, ganz locker mit lesen kann da ich in der mitte eines GR-Büro s sitze. Stellwände würden mir evtl. schon reichen oder ein Sitzplatz mit einer Wand im Rücken. Habe leider so tierisch Neugierige Kollegen mit riesigen Ohren deshalb selbst wenn ich telefoniere bitte ich die andere Person am Telefon immer ins BR Zimmer. Also es geht mir rein um Sichtschutz vertraulicher Dinge auf dem Bildschirm. Danke
Erstellt am 12.11.2011 um 16:42 Uhr von rainerw
Da stellt sich mir dann die Frage was macht BR Post auf einem Arbeitsrechner ?
Rechtlich gesehen müsste man sich selbst zum lesen der Mail´s die man als BR bekommt ab-und wieder anmelden. Argumentiert man dann gegenüber dem AG das man jedesmal ins BR Büro gehen muss um Mail´s zu lesen, und rechnet man diese Zeit langfristig, dann sollte der AG doch zu überzeugen sein eine Sichtschutzwand zu installieren günstiger ist als wie der ständige Arbeitsausfall.
Erstellt am 12.11.2011 um 17:27 Uhr von Lernender
@briway
Einladungen per mail unterschrieben vom Vorsitzenden?
Erstellt am 12.11.2011 um 17:57 Uhr von mainpower
Hallo,
ich halte das ganze ein wenig übertrieben! Einladungen zur BR-Sitzung hat in Papierform zu erfolgen (wie schon Lernender schrieb). Wie gross sind denn eure Bildschirmeß 1m x1m??
Wenn ich mal rechne wie weit mein Hintermann von meinem Monitor entfernt sitzt, wage ich zu bezweifeln dass der noch was lesen kann. es sei denn er hat ein Fernrohr. Rechnen wir doch mal. Mein Monitor ist ca. 50cm von meinen Augen weg. Dann komme ich mit meinem Stuhl, noch mal 80 cm. Hinter dem Stuhl ist noch ein wenig Platz dass ich den Stuhl nach hinten rücken kann. Noch mal 80cm. Dann kommt der Schreibtisch hinter mir , wo mein Kollege sitzt und mitlesen will, Noch mal 80cm. Was macht das zusammen? Und da will man noch was lesen können??
Erstellt am 12.11.2011 um 18:46 Uhr von gironimo
also verstehen kann ich das Problem schon - es müsste aber durch gute Argumentation zu lösen sein. Es sind ja nicht wirklich Kosten.
Und wenn alle BR's einen PC mit entsprechender Ausstattung vor der Nase haben, kann auch die Einladung per Mail erfolgen. Ist in vielen Betrieben heute bereits Standard.
Erstellt am 13.11.2011 um 12:08 Uhr von Lernender
@gironimo
Und wenn alle BR"s einen PC mit entsprechender Ausstattung vor der Nase haben, kann auch die Einladung per Mail erfolgen. Ist in vielen Betrieben heute bereits Standard.
welche Ausstattung meinst du?
Erstellt am 14.11.2011 um 09:56 Uhr von Niemand
Das Problem kann durch eine einfache Schutzfolie auf dem Bildschirm gelöst werden. Diese Folien ermöglichen das lesen nur wenn man direkt vor dem Bildschirm sitzt.
Es gibt auch direkt solch ausgestattete Bildschirme, die oft in Arztpraxen und in Banken eingesetzt werden.
Das Problem ist also mit einem sehr geringen Aufwand lösbar.
Erstellt am 14.11.2011 um 11:05 Uhr von petrus
@lernender:
> Einladungen per mail unterschrieben vom Vorsitzenden?
Wo bitte liest du das?
Wenn man aus dem §29 die Notwendigkeit der Textform ableitet - meinetwegen.
Aber Schriftform? Sehe ich im Gesetz nicht wirklich.
Erstellt am 14.11.2011 um 12:47 Uhr von Lernender
@petrus
Ohne das ich nochmal nachgeschlagen habe, folgende Überlegung.
Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter laden ein (klar gibt es auch noch andere Konstillationen),
Frage wie legitemieren sie sich? Durch Unterschrift? Wer sagt mir das die Unterschrift die richtige ist, wenn ich die Einladung per mail erhalte.
Erstellt am 14.11.2011 um 13:55 Uhr von petrus
Legitimieren? Wo hast Du das denn her? Und wieso Unterschrift? Textform bedarf keiner Unterschrift. Und bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich mal: Eine mündliche Mitteilung wäre auch ausreichend - der BR hat nur _eventuell_ im Bestreitensfall vorm ArbG ein kleines Nachweisproblem.
Die Mail hat einen Absender. Reicht doch. Ja, den könnte man fälschen - und? Da kommen doch dann höchstens ein paar BRM zu einer "Sitzung" zusammen, zu der der BRV nicht geladen hat, was sie spätestens am Fehlen des BRV merken. Eine Sitzung wird dann sicherlich _zu diesem Zeitpunkt_ nicht stattfinden. Aber zu einem anderen - und dann steht 119 auf der TO - so what.
BTW: Einladung + TO per E-Mail (reiner Text, nicht mal gescanntes PDF oder so) sind völlig ausreichend. Sehr zum Leidwesen unseres ArbGeb-Anwalts hat seine diesbezügliche Argumentation dem LAG-Richter nicht mal ein müdes Lächeln entlockt.
Erstellt am 14.11.2011 um 15:52 Uhr von Lernender
@petrus
bin nicht euer AG-Anwalt kann seine Argumentation aber nachvollziehen. Hab auch durch nachschlagen versucht es zu Belegen, ist mir aber nicht gelungen. Ja, scheint wohl eine Fehlerquelle weniger zu sein
Die mail Adresse bei uns ist aber z.B. nicht namensbezogen sondern BR bezogen, von der Theorie kann also jeder der Zugang zum Büro hat eine Einladung verschicken.
Spielt aber wohl keine Rolle. Es sei denn ich finde noch was.