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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mobbing durch den BR - was dann (Teil 2)?

K
Kohler
Feb 2022 bearbeitet

Was passiert eigentlich, wenn der BR-Vorsitzende selbst der Mobber ist und das Opfer der Arbeitgeber? Im Beispiel ist ein sehr kleiner Betrieb betroffen, der BR-Vorsitzende unterstellt dem AG Unfähigkeit, Böswilligkeit, mangelnde Kooperation, streut unkorrekte Informationen in der Belegschaft zur Angstmache, schreit, setzt AG-verständige Mitarbeiter unter Druck. Die BR-Arbeit wird bewusst in Einigungsstellen und Gerichtssaal getrieben zur Kostenmaximierung, wegen Geringfügigkeiten möglichst oft Sachverständige beauftragt. Ziel ist die Übernahme der Firma durch den BR-Vorsitzenden. Aus Mitarbeitersicht ist dies kaum mehr mitanzusehen, wie verhalte ich mich richtig?

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Community-Antworten (6)

G
ganther

25.02.2022 um 18:24 Uhr

bist du der AG? Denn das ist sein Bier und er hat zu handeln

C
celestro

25.02.2022 um 23:36 Uhr

Wenn der AG die ganze Zeit hohe Kosten hat, wäre er bestimmt schon längst beim Anwalt gewesen.

K
Kjarrigan

26.02.2022 um 10:34 Uhr

Hallo kohler

vielleicht erst einmal den Wiki Artikel zu Mobbing im Arbeitsrecht lesen https://de.wikipedia.org/wiki/Mobbing_(Arbeitsrecht)

Die Aufgaben und auch die Befugnisse des BR als Gremium und auch insbesondere die Möglichkeiten des BRV sind im BetrVG festgelegt. DA mag für manchen die Grenzen zur Schikane / Geldverschwendung für Nichtigkeiten durchaus fließend erscheinen, aber der AG ist doch nicht ohne Möglichkeiten sich zur Wehr zur setzen. Und wie bitteschön will der BRV die ganze Firma übernehmen? Von was reden wir hier - ein Kleinbetrieb (Handwerksbetreib mit Einmann BR?

Im übrigen wenn sich die anderen MA das nicht mehr mit ansehen können - es sind dieses Jahr die regulären Wahlen.

E
enigmathika

28.02.2022 um 00:54 Uhr

"Aus Mitarbeitersicht ist dies kaum mehr mitanzusehen, wie verhalte ich mich richtig?"

Stell Dich im März zur Wahl und mach es besser.

E
enigmathika

28.02.2022 um 00:56 Uhr

BTW: Wo ist Teil 1 abgeblieben?

R
Relfe

28.02.2022 um 10:51 Uhr

wenn der AG wirklich wollte, würde er sich wehren, er hat nämlich auch Rechte. Ein AG der sich das Gefallen lässt, wird darin zumindestens keinen Nachteil sehen, den er nicht akzeptieren kann. Und wenn den MA das nicht gefällt, einen anderen BR wählen bei der Wahl 2022

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