Erstellt am 25.11.2015 um 09:53 Uhr von gironimo
> da sie seit der Wahl 2014 immerhin schon 1 Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 besucht hat.<
Da war sie wohl beim verkehrten Seminaranbieter oder hat nicht aufgepasst. Sonst wüsste sie, dass das nicht geht.
Die Frage ist doch eher, wie sehen die anderen Kollegen das. Sie wird doch mit der Ansicht nicht die Mehrheit der Kollegen hinter sich vereinen.
Schlage doch vor, dass sich die Kollegin einmal beweisen soll und übertragt ein paar Aufgaben auf sie (natürlich auch Terminsachen ....). Dann wird sie vielleicht schnell ihren Irrtum erkennen.
Erstellt am 25.11.2015 um 10:28 Uhr von Hoppel
@ Neugieriger
"Die Antragstellerin hat in der Diskussion behauptet ich als freigestellter BRV (9er Gremium) würde nicht genug machen, und sie würde gerne beweisen, das sie meine Aufgaben neben ihrer Arbeit erledigen könnte. "
Och, dann scheint die Kollegin an ihrem Arbeitsplatz ja nicht ausgelastet zu sein. Da würde ich mir doch glatt einmal angucken, ob in deren Arbeitsbereich womöglich von anderen KollegInnen Überstunden geschoben werden, die durch Umorganisation der Arbeit vermieden werden könnten. >:)
Und vergiss nicht, die Kollegin darauf hinzuweisen, dass BR-Arbeit während der Arbeitszeit zu erfolgen hat und sie mitnichten Überstunden produzieren kann, weil sie erst ihre Arbeit und dann BR-Arbeit erledigt. ;-)
Erstellt am 25.11.2015 um 11:22 Uhr von Neugieriger
@gironimo, der Seminaranbieter war WAF, aber sie hatte für weitere Seminare keine Zeit oder zu viel Arbeit (was sich ja eigentlich widerspricht, wenn sie meine Aufgaben auch noch machen kann). Ein Problem ist nur das ihr Ehemann und ihre Freundin auch BRM sind und sie so durch geschicktes manövrieren ihr Ziel erreichen will.
Erstellt am 25.11.2015 um 11:56 Uhr von Kölner
@Neugieriger
Was willst Du denn eigentlich von den Antwortgebern hören?
Sie hat recht? Oder auch nicht?
Du hast doch eigentlich ein emotionales Problem mit der Kollegin. Trenne einfach mal die Person von der Sache.
A) Die Person
Die Person will Dir ans Leder, diskreditiert Dich vor versammelter Mannschaft und sie hat noch Helfershelfer. Das macht sie geschickt und Du bietest offensichtlich soviel Angriffsfläche, dass sie die Knöpfe drückt, die Du sie drücken lässt.
Aus ihrer Sicht: Sie hat schon ein riesengrosses Ziel erreicht und hat Dich verunsichert (gelähmt).
B) Die Sache
Hat Sie recht? Wohl nicht, oder?
Demnach: Es sollte Dir gelingen in einer sachlichen Auseinandersetzung ihr zu widersprechen, oder?
Erstellt am 25.11.2015 um 12:20 Uhr von moreno
Naja Hoppel hier zu raten das der BRV den Arbeitsplatz der Kollegin anschauen soll find ich voll daneben da ist der Kleinkrieg vorprogrammiert.
Wenn die Kollegin die Mehrheit hinter sich bekommt dann ist Neugier eben nicht mehr Vorsitzender sondern ein anderer. Ist doch mal gut zu schauen als freigestellter BRV ob das Gremium mit meiner Arbeit zufrieden ist.
Erstellt am 25.11.2015 um 12:26 Uhr von Hoppel
@ moreno
Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mein >:) diesen Vorschlag ausreichend als nicht ganz ernst gemeint gekennzeichnet hat. So kann man sich irren ...
Erstellt am 25.11.2015 um 12:32 Uhr von moreno
Ich glaube der Herr Neugieriger fühlt sich von der Kollegin ganz schön in die Enge getrieben und könnte diesen Vorschlag auch ernst nehmen. Es scheint sich hier ja sicher nicht um einen ,,alten Hasen'' zu handeln! :-)
Erstellt am 25.11.2015 um 13:17 Uhr von Hoppel
@ moreno
Dass sich Neugieriger in die Enge getrieben fühlt, drängt sich mir als Eindruck nicht auf.
Aber Du darfst Dir sicher sein, dass ich diesen "Vorschlag" argumentativ & wohldosiert in dieser BR-Sitzung nutzen würde.
Liebe Kollegin, ich habe ja bereits einen Überblick über meine Tätigkeiten gegeben und beispielhaft geschildert, wie z.B. mein Arbeitsalltag in der letzten Woche ausgesehen hat.
Jetzt bitte ich Dich darum, dem Gremium einmal darzulegen, wie Du all diesen erforderlichen BR-Tätigkeiten innerhalb Deiner Arbeitszeit nachkommen willst, ohne Deine arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit zu vernachlässigen. Das war ja Deine Aussage! Ich höre ...
Erstellt am 25.11.2015 um 16:24 Uhr von Globus
"Du hast doch eigentlich ein emotionales Problem mit der Kollegin. Trenne einfach mal die Person von der Sache.
A) Die Person
Die Person will Dir ans Leder, diskreditiert Dich vor versammelter Mannschaft und sie hat noch Helfershelfer. Das macht sie geschickt und Du bietest offensichtlich soviel Angriffsfläche, dass sie die Knöpfe drückt, die Du sie drücken lässt.
Aus ihrer Sicht: Sie hat schon ein riesengrosses Ziel erreicht und hat Dich verunsichert (gelähmt).
B) Die Sache
Hat Sie recht? Wohl nicht, oder?
Demnach: Es sollte Dir gelingen in einer sachlichen Auseinandersetzung ihr zu widersprechen, oder?
Antwort 4 Erstellt am 25.11.2015 um 11:56 Uhr von Kölner 265311 Antwort bearbeiten"
Also im Punkt A und im Vorwort bin ich absolut deiner Meinung, Kölner, im Punkt B nicht, bzw bedingt.
Ich würde mich hier gar nicht erst aus der Reserve locken lassen wollen und versuchen mich zu "verteidigen". Ich würde nicht erklären wollen, sondern Fragen. Z.B. warum bist du der Meinung dass ich zu wenig mache? Was sollte ich deiner Meinung nach mehr machen? usw usw usw. Ich würde also das BRM auffordern zu begründen und so versuchen die "Oberhand" über die Situation zu behalten. "Wer fragt, der führt"
Damit würde ich nicht bloss stellen wollen, sondern versuchen das eigentliche Interesse herauszufinden...
Ist dieses ermittelt kann man sachlich weitermachen. Die Frage dann wäre, ob sie glaubt, dass sie mit ihrem Wissen (Seminar BR1) glaubt die Anforderungen für eine BRV zu besitzen...
Man muß ihr dann schon noch klar machen, wie wenig sie eigentlich schon weiß - auch ruhig mit Fragen: "wie würdest du dich dann und dann oder so und so verhalten? was sollte der BR hier unternehmen und warum..."
Das Problem ist, gerade nach einem BR1 Seminar glaubt man, man hätte die Weissheit mit Löffeln gefressen - man ist mega heiss auf die BR Arbeit und kratzt nicht mal an der Oberfläche...
Kölner, erinnerst du dich noch an die Zeit nach meinem BR1 Seminar?
Ok, viele hier werden jetzt denken oder auch sagen, dass sich seit dem nichts geändert hat... Jeder sol denken und meinen, was er möchte... ;-)
Erstellt am 25.11.2015 um 23:14 Uhr von alterMann
Ich stelle mir diese Person im BR ziemlich zänkisch und verbohrt vor.
Das wäre in einem ansonsten guten BR-Team zwar lästig, aber sonst kein so großes Problem.
Vielleicht lässt sich der Streit ja durch ein paar Maßnahmen entschärfen:
1. Du berichtest, was Du während Deiner Freistellung so machst, und wie zeitraubend z.B. manche rechtlichen Recherchen sind. Sie muss das nicht glauben, aber die anderen.
2. Je nach Einschätzung kannst Du auch (ganz ruhig) auflisten, wie viel Zeit Dich die aktuelle Beschwerde gekostet hat: Recherche, was überhaupt der Vorwurf ist, Suche nach einer vernünftigen Gesprächsgrundlage, Suche nach Lösungen - überall da war die Kollegin ja nicht gerade hilfreich. Sachlicher Hinweis darauf, dass man mit diesem Verhalten einen BR in der Arbeitsfähigkeit deutlich hindert. Auch hier: Nicht sie musst Du überzeugen, aber die anderen.
3. Blick nach vorne: Wie wäre es mit einer fundierten Jahresplanung? Was haben wir bisher getan? Was haben wir damit erreicht? Was wollen wir erreichen? Was davon ist realistisch? Wie kommen wir dahin? Wer macht bis wann was? usw. Klar muss werden, dass alle anpacken müssen, wenn man was erreichen will. Und wenn die Dame meint, sie könne noch Aufgaben im BR übernehmen, sind nach so einer Jahresplanung sicher ein paar Ideen da, wie sie sich einbringen kann...
Erstellt am 26.11.2015 um 21:38 Uhr von DummerHund
Was ich versuchen würde ganz geschickt ein zu bauen:
Der Kollegin geht es ja nicht darum das du im allegemeinen zu langsam wärest, denn sonst würde sie propagieren "lasst uns einen neuen BRV wählen". Ihr geht es um Macht, denn sie sagt " ich kann es besser und schneller und auch noch neben meiner Arbeit"
Hallo, da macht sie gleich drei Fehler in einem Satz- Das Wort besser in diesem Satz ist relativ, denn oftmals ist man an Wege oder Gesetze gebunden. Und individuell hat jeder seine eigene Vorgehensweise. Im endeffekt zählt aber das ziel das mann erreicht.
Was und warum soll was schneller gemacht werden? Seit ihr als BR so voll gemüllt mit Dingen das ihr im Akkord entscheidungen treffen müsst. Und was wäre wenn Du als freigestellter BRV schneller wärest? Solltest Du den Rest der Zeit mit Tetris oder Kaffee trinken verbringen. Du bist frei gestellt.
Und nu kommt ihr grösster Fehler. Sie will die BR arbeit neben ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten erledigen. Was aber soll die Person machen die von der beruflichen verpflichtung frei gestellt ist dann machen. Oder will sie die Freistellung nicht in Anspruch nehmen? Dann begeht sie vor Antritt schon (sozusagen) die erste Amtspflichtverletzung ; und zwar wissentlich. Denn eine Freistellung ist für den BR kein Wunschkonzert, sondern Pflicht. Aldso könnte man in dem Falle gleich wieder den § 23 BetrVG gegen sie anwenden. Und wenn sie in zig von Jahren erst ein Semi besucht hat, sollte man, oder beser sie selbst , sich eh Fragen ob sie die richtige Person am richtigen Platz ist. Denn BR arbeit geht als gewähltes Mitglied immer vor der Arbeitsvertraglichen. Es besteht sogar eine Pflicht.
Entscheide selbst wie du das verwendest oder nicht.