Mitbestimmungsrechte Grundsatzfrage
Hallo liebe BR kollegen(innen), ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage.
Wenn es um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geht, muß der Betriebsrat dann das Mitbestimmungsrecht geltend machen und anmahnen? (Holschuld) Oder muss der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht beachten und den BR über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten unaufgefordert informieren? (Bringschuld)
Danke Joschuar
Community-Antworten (4)
18.07.2012 um 11:44 Uhr
Die Mitbestimmung ist eine Bringschuld des AG. Denn es heißt ja im BetrVG "Der AG hat"!!
18.07.2012 um 11:44 Uhr
Hallo Joschuar, der Arbeitgeber ist verpflichtet in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu informieren. § 87 BetrVG. Dem AG ist es in allen MB- Angelegenheiten verwehrt, einseitige Maßnahmen durchzuführen, sofern ein BR besteht.
18.07.2012 um 11:49 Uhr
In Beteiligungsrechten, also z.B. § 80 hat der BR eine Holschuld. Hatt eich vergessen. Es gibt also beides.
18.07.2012 um 11:55 Uhr
Unabhängig davon, ob eine Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist, sein könnte oder aber der BR eher eine "begleitende Funktion" hat, gilt §80 (2): "Zur Durchführung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz ist der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend vom Arbeitgeber zu unterrichten..." Und wenn ihr dann informiert seid, werdet ihr den ArbGeb sicherlich davon unterrichten, ob ihr euer Mitbestimmungsrecht ausüben wollt oder nicht. (Meiner Meinung nach darf der ArbGeb mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten nicht einfach durchführen - aber da der BR selten schweigen wird, wenn er informiert wird...)
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