Hallo liebe BR kollegen(innen),
ich hätte da mal eine grundsätzliche Frage.

Wenn es um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geht, muß der Betriebsrat dann das Mitbestimmungsrecht geltend machen und anmahnen? (Holschuld)
Oder muss der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht beachten und den BR über mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten unaufgefordert informieren? (Bringschuld)

Danke Joschuar