Erstellt am 04.05.2022 um 13:00 Uhr von moreno
SBV und JAV haben doch Teilnahmerechte an allen Sitzungen! Es geht hier aber nicht darum mit abzustimmen sondern darum Beschlüsse eventuell aussetzen zu können.
Erstellt am 04.05.2022 um 13:13 Uhr von John_
Die SBV nimmt beratend Teil und kann Beschlüsse ggf. aussetzen.
Die JAV nimmt ebenso beratend Teil, kann Beschlüsse ggf. aussetzen und hat außerdem ein Stimmrecht wenn es um Themen geht die überwiegend die Azubis/jugendliche AN betreffen. Da aber nur bei kollektivem Bezug. Bei personellen Einzelmaßnahmen haben sie kein Stimmrecht außer es ginge um die Einstellung eines Ausbilders.
Erstellt am 04.05.2022 um 13:33 Uhr von Relfe
Aufgaben die zur selbstständigen Erledigung übertragen werden, werden grundsätzlich in dem Ausschuss abschließend behandelt.
Es ist nicht Sinn der Sache, dass der BR als Gremium sich die ja nach Laune "Rosinen" rauspickt und den "langweiligen Kram" an einen Ausschuss abschiebt.
Wenn ein Ausschuss das entscheiden darf, dann besteht für die Nicht-Ausschussmitglieder in der Regel auch keinen Bedarf an "Freistellung", somit könnte es hierbei schon zu "Diskrepanzen mit dem AG" kommen.
Warum mehr BRM für einen Beschluss freistellen als nötig?
Unabhängig davon könnte der BR natürlich im EInzelfall einen "Beschluss" wieder an sich ziehen oder einfach dem Ausschuss das Recht zur selbstständigen Erledigung wieder entziehen.
Also bleibt der BR als Gremium immer "Herr der Entscheidungen", weil er grundsätzlich die Aufgaben wieder anders verteilen kann.
Erstellt am 04.05.2022 um 14:13 Uhr von Ocrim
@Relfe:
Geht mir gar nicht um Rosinen rauspicken. Wenn ich beispielsweise nächste Woche eine BR Sitzung habe, warum sollten denn dann da nicht auch die personellen Angelegenheiten oder so beschlossen werden. Warum muss dann in der gleichen Woche noch eine BA Sitzung stattfinden? Nur weil die Aufgaben übertragen wurden? Das wäre für mich Mitarbeiter unnötig von der Arbeit freistellen. Das der BA in Notsituation handeln kann, ist OK; aber das Gremium mit der Vielfalt an Meinung, sollte an solchen wichtigen Aufgaben beteiligt sein.
Erstellt am 04.05.2022 um 14:26 Uhr von Relfe
schlichtweg vielleicht darum, weil es das Abstimmungsergebnis verändern könnte und weil die Ausschussmitglieder sich dadurch nicht ernst genommen fühlen könnten.
oder auch einfach, weil der Ausschuss zuständig ist und nicht der BR
Diese Fragen stellt man sich, bevor man Aufgaben zum Beschluss an einen Ausschuss übergibt.
Aber auch hier gilt: für den Beschluss sind mehr BRM anwesend als notwendig aufgrund der Übertragung an einen Ausschuss. Es ist prinzipiell unererheblich ob es um 1 Munte geht oder 2 Stunden, feistellen muss der AG nur BRM für notwendige BR-Aufgaben und dieses sehe ich nicht, wenn der Ausschuss das beraten und beschließen kann für Nicht-Ausschussmitglieder.
Erstellt am 04.05.2022 um 14:29 Uhr von moreno
Ocrim wenn der Betriebsrat die personellen Angelegenheiten an den Ausschuss übertragen hat ist der eben dafür verantwortlich. das sind halt die Aufgaben des Ausschusses zudem geht es ja wesentlich schneller als wenn der gesamte BR sämtliche Bewerbungsunterlagen usw. sichtet. Aber ich persönlich würde dies auch nicht an einen Ausschuss übertragen. Aber das entscheidet ja jeder BR für sich.
Erstellt am 04.05.2022 um 14:49 Uhr von Ocrim
@Relfe: "Diese Fragen stellt man sich, bevor man Aufgaben zum Beschluss an einen Ausschuss übergibt." --> genau das mache ich hier gerade. Wir haben eine Einladung mit diesem Punkt erhalten und ich möchte mich nun etwas schlau machen. Aus dem Bauch raus, bin ich nämlich nicht dafür, dass sich nur ein kleiner Teil des Gremiums, zukünftig mit den wichtigsten Aufgaben beschäftigen soll. Und so einfach ist das Gremium dann nicht mehr "Herr der Entscheidung", da Entscheidungen des BA nur vor Wirkung und von der Mehrheit des Gremiums "angefochten" werden können.
Vermutlich mag die Übertragung in einigen Unternehmen arbeitstechnisch sinnvoll sein. Ich in meinem Fall sehe es eher so, dass man so schnell und unkompliziert Angelegenheiten durchwinken kann.
Erstellt am 04.05.2022 um 15:00 Uhr von John_
Wie groß ist denn euer Betrieb/Gremium? Das übertragen von personellen Einzelmaßnahmen macht mMn. nur bei größeren Betrieben Sinn damit sich der komplette BR nicht jede Woche mit 15 Einstellungen und 8 Versetzungen beschäftigen muss.
Erstellt am 05.05.2022 um 07:21 Uhr von Ocrim
Unser Gremium ist groß. Wie schon geschrieben, habe ich (halbwegs) Verständnis, dass sich ein großes Gremium nicht wöchentlich treffen muss, um personelle Angelegenheiten durchzukauen. Aber ich bin der Meinung, dass dies eines der wichtigsten Aufgaben des BR darstellt und nun soll es nur noch eine Hand voll machen. Der Rest bekommt erst viel später beim Verlesen des Protokolls mit, dass eine Sitzung war und was dort war. Eine Meinungsbildung kann so, meiner Meinung nach kaum stattfinden. Gerade weil wir ein so großer Betrieb sind und aus fast allen Bereichen, Mitarbeiter im Gremium vertreten sind. Diese wissen manchmal mehr Hintergrund, als der BRV.
Ja mir ist klar, dass man grundsätzlich an der Organisation der Kommunikation im BR was ändern kann/sollte. Aber dem ist halt nicht so und nun sollen auch noch die wichtigsten Aufgaben, auf einen kleinen Teil der Mitarbeitervertretung übertragen werden. Und das in voller Gänze.
Wie ich es hier lese, darf das gesamte Gremium dann keine dieser Aufgaben mehr wahr nehmen.
Als Beispiel: nächste Woche haben wir eine BA Sitzung und direkt im Anschluss eine BR Sitzung. Was soll das? Das ist doch doppelt gemoppelt. Kann man doch alles im BR machen.
Was ich jetzt hier so alles gelesen habe, kann ich der Übertragung nicht zustimmen, solange interne Prozesse nicht deutlich sind. Dazu die Ergänzung. Es gibt keine Geschäftsordnung. "Brauchen wir nicht".
Erstellt am 05.05.2022 um 07:43 Uhr von xyz68
Bei uns ist es zum Beispiel so geregelt, dass nur personelle Einzelmaßnahmen bis zu 6 Monaten vom Betriebsausschuss beschlossen werden können. Dazu kommen Arbeitszeitverlagerungen und Mehrarbeit. Wird es zu viel mit der Mehrarbeit geben wir es wieder ins Gremium.
Erstellt am 05.05.2022 um 08:41 Uhr von Relfe
Zitat:
"Als Beispiel: nächste Woche haben wir eine BA Sitzung und direkt im Anschluss eine BR Sitzung. Was soll das? Das ist doch doppelt gemoppelt. Kann man doch alles im BR machen."
gerne nochmal:
man berät und beschließt im BA und trägt im BR nur noch das Beschlussergebnis vor.
Vorteil: die BR-Sitzung wird kürzer und der Gesamtaufwand sinkt.
gerade bei großen BR wird eine Beratung überproportinal in die Länge gezogen, daher sind kleinere Gremien effektiver. Es ist eben nicht Sinn, das alle BRM immer alle Themen beraten und beschließen und somit im Extremfall alle BRM "voll freigestellt" sind.
Die BRM können in verschiedenen Ausschüssen mehr Themen bearbeiten, als wenn es immer der BR als gesamtes Gremium müsste. Es gibt genug Studien die belegen wie der Zeitaufwand von Besprechungen steigt, je mehr Teilnehmer die Diskussionsrunde hat.
Zitat:
"Gerade weil wir ein so großer Betrieb sind und aus fast allen Bereichen, Mitarbeiter im Gremium vertreten sind. Diese wissen manchmal mehr Hintergrund, als der BRV. "
--> und genau diese "Mehrwissenden" gehören in den entsprechenden Ausschuss und die anderen nicht. Außerdem kann ich als Ausschuss den BRM der mehr weiß ja trotzdem zur Ausschusssitzung als "Experten" einladen und mich informieren lassen, wo ist das Problem?
Erstellt am 05.05.2022 um 09:06 Uhr von Kjarrigan
Hallo ocrim
mir ist klar das ich (oder wir hier) deine Bedenken gar nicht zerstreuen können.
Du scheinst deinen Kollegen im BR oder deiner Liste ein grundsätzliches Misstrauen entgegen zu bringen (mein Eindruck)
Aber - so wie der BR durch die Wahl der AN ein verkleinertes Speiegelbild des Betriebes darstellt ist eben der BA ein verkleinertes Bild der Mehrheiten im BR.
Von daher sollte ja eigentlich jede Meinung im BA vertreten sein.
Das BetrVg schriebt ja auch die Befugnisse im § 27 fest
Alle weiteren Befugnisse werden eben durch Mehrheitsbeschluss an den BA übertragen und ja wenn da etwas durch die Mehrheit übertragen wurde hat das Rest Gremium eben nur noch hinterher Möglichkeiten z.B. durch Abwahl oder Neuwahl die Zusammensetzung des BA zu ändern - Betonung liegt aber auch hier die Mehrheit muss zustimmen - einer alleine macht da gar nix.
H
Hast Du jemals an einer Personalsitzung teilgenommen
On einem laufenden Betrieb (ohne großen Ärger im Betrieb) sind solche Sitzungen reine Routine-
Bei einem 7 BA (19er BR) 2001 - 2500 MA gibt es wahrscheinlich jeden Monat
20 - 30 oder Mehr Einstellungen mit 3 mal so vielen Bewerbern und alle 19 BRM sollen da zu jedem Bewerber und jeder Einstellung Ihren Senf dazu abgeben?
Dann dauert jede Sitzung Tage.
Ablehnungsgründe für eine Einstellung / Versetzung stehen im § 99 und zwar abschließend.
Bei Kündigungen im größeren Stil also wenn Abteilungen geschlossen werden - ja klar das muss im Gremium beschlossen werden und auch der Interessenausgleich behandelt werden - aber dann z.B. die Umsetzung ob das Meier, Schulze oder Schmidt und Bäcker betrifft doch nicht mehr)
Bitte lies auch mal Kommentierungen zu §27 / 28 BetrVG, da steht einiges mehr zum BA drin