Erstellt am 07.06.2007 um 12:19 Uhr von Lotte
Gotzilla,
schnapp Dir mal eine Kommentierung zum BetrVG und lies Dir den § 28 mit Kommentierung durch. Letztendlich entscheidet immer das Gremium, welche Aufgaben und Befugnisse ein Ausschuss erhält.
Erstellt am 07.06.2007 um 12:29 Uhr von Gozilla
Lotte du bist einfach nur ein Schatz Danke.
Erstellt am 07.06.2007 um 12:29 Uhr von Frank B
Es gibt auch Dinge die kann man nicht auf Ausschüsse delegieren, z.B. Abschluss einer BV.
Erstellt am 07.06.2007 um 12:31 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
siehste! Schon wieder einer mehr in deiner Fanliste! ;-))
Erstellt am 07.06.2007 um 12:49 Uhr von betriebliche trübung
@lotte+mona-lisa: das ist doch nur die spitze des eisbergs! vergesst nicht die vielen stillen bewunderer :-)
Erstellt am 07.06.2007 um 12:51 Uhr von Mona-Lisa
@betriebliche trübung.
Pass auf, dass du beim gehen nicht in's rutschen kommst.... ;-))
Erstellt am 07.06.2007 um 12:53 Uhr von betriebliche trübung
@mona-lisa: beim gehen? ich lieg schon längst!
Erstellt am 07.06.2007 um 17:48 Uhr von Gotzilla
Hallo spüre ich da Neid Ha,HA, das Nähste mal seit ihr dran! Aber jetzt wieder Ernst.wo kann man/frau
den Musterbriefe finden für solche Sachen?
Kann mir einer sagen wie das geschrieben wird?
Erstellt am 07.06.2007 um 17:50 Uhr von Kölner
@Gotzilla
Ich will die Freude nicht trüben, aber ALLES kann bei weitem nicht auf einen Ausschuss übertragen werden. Die Bestellung eines Sachverständigen (m.E.) schon gar nicht!
Erstellt am 08.06.2007 um 22:39 Uhr von Gotzilla
Hallo Leute habe alle gestze gelesen und den Brief fertig.wünsche euch ein schönes Wochenende
Erstellt am 09.06.2007 um 23:33 Uhr von Robin H
Gotzilla,
ein nicht ganz zu vernachlässigende Frage:
Wie gross ist denn euer BR?
Davon hängt dann auch ab, ob Kölner recht hat, oder nicht.
Erstellt am 10.06.2007 um 09:58 Uhr von Gotzilla
Unser BR besteht aus 11 mitgliedern,ich habe nachgelesen der Ausschuss kann einen Sachverständigen beantragen.
Erstellt am 10.06.2007 um 21:49 Uhr von Robin H
Aber nur, wenn der BR dem Ausschuss zuvor per Beschluss die Kompetenz dazu übertragen hat.