Bei und gibt es folgenden Beschluss: "Der BA kann alles entscheiden außer was nach dem BetrVG nur der BR entscheiden kann." Der Sinn liegt darin, dass der BR nicht zusätzlich tagen muss. Der BR tagt 14-tägig, ebenso der BA.
Klar, der BR kann dem BA Aufgaben zur selbständigen Erledigung und Beschlussfassung übertragen. Ist das in dieser Form möglich? Meiner Meinung nach müssten die einzelnen Aufgaben benannt werden.