Erstellt am 25.08.2006 um 06:35 Uhr von Werner
Hallo sprengstoff,
soweit ich weis, ist der einzige Ausschuß den der GBR benennt der Wirtschaftsausschuss!
§§106ff BetrVG.
Erstellt am 25.08.2006 um 07:54 Uhr von Frank B.
Du irrst Werner! Siehe §51 Abs.1 BetrVG. Darin wird auf den §27 BetrVG verwiesen und was steht im §27 BetrVG?
Erstellt am 25.08.2006 um 08:02 Uhr von Werner
Hallo Frank B.
ab einer größe von 9 ist ein ... zu bilden.
Ist OK.
Ich hoffe Du bist mit der Antwort einverstanden.
Erstellt am 25.08.2006 um 08:13 Uhr von Frank B.
Ich bin davon ausgegangen, dass der sprengstoff- GBR mindestens 9 Mitglieder hat, sonst wäre die Frage sicherlich nicht aufgetaucht, insofern bin ich mit deiner Antwort natürlich einverstanden. ;-)
Die Aufgaben des GBA dürften im Allgemeinen die gleichen sein wie beim normalen BA. Weitere kann man natürlich in einer Geschäftsordnung festlegen.
Erstellt am 25.08.2006 um 11:13 Uhr von Werner
Sehe ich genauso wie du Frank,
Geschäftsführung des GBR.
Alles andere evtl. durch GO.