Keiner ist der freigestellten weisungsbefugt. Freistellung = freigestellt...
Die Freistellung ist alleine dazu da, um nur BR Arbeit zu erüllen.
Die Aufgaben der Vorsitzenden in auch unmissverständlich im BertVG niedergeschrieben.
Notfalls mal Googeln
Erstellt am 18.07.2012 um 09:10 Uhr von MonaLisa
@gogodolly,
oder im BetrVG nachschlagen.....
Bei euch scheint das Organigramm ja zu stimmen! Kommt selten vor! BR's - auch nicht freigestellte - haben keine Vorgesetzten, solange sie ihr Amt ausüben.
Das Gremium sollte aber innerhalb absprechen, wer für was zuständig ist.
Erstellt am 18.07.2012 um 09:42 Uhr von Streikbrecher
Das Thema ist ggf nicht ganz beantwortet.
Freistellung bedeutet NUR "Befreiung von der Pflicht zur Leistung der Arbeitspflicht aus dem ArbV" Es beudet eben NICHT Befreiung von ALLEM, also auch von den Nebenpflichten.
Denn im Mandat als BR ist keiner Weisungsbefugt, dass gilt auch unabhängig von einer Freistelung.
Es gibt aber auch für diese eine Weisungsbefugnis betreffend der Nebenpflichten aus dem ArbV. Denn auch BRM und auch Freigestellte habe die Nebenpflichten aus dem ArbV wie jeder AN zu beachten.
So müssen sich BRM und Freigestellte z.B. auch an die betriebsüblichen Arbeitszeiten halten. Sie müssen auch sonstige allgemeine Regelungen im Betrieb wie Urlaubsregelungen oder Reiseregelungen oder Regelungen zur Nutzung der Sozialeinrichtunge wie auch Kantiene oder Rauchverbote/Nichtraucherschutzrgelungen beachten. Hier besteht dann auch ein Weisungsrecht.
Verwenden Sie im Betrieb Zeiterfassungsgeräte, wie etwa Stempeluhren, müssen Sie die auch als freigestellter Betriebsrat benutzen.
Auch beim Urlaub kann ein BRM oder Freigestellter nicht ganz eigenmächtig handeln. Lese hier:
http://www.betriebsrat.com/br-forum?qid=40606&keyword=&Nav=alle&Thema=&qPage=1&Site=BR-Forum&Menue=show
Erstellt am 18.07.2012 um 09:50 Uhr von MonaLisa
@Streikbrecher,
"solange sie ihr Amt ausüben"..........
Alles klar?
Erstellt am 18.07.2012 um 10:02 Uhr von Streikbrecher
MonaLisa...
..."solange sie ihr Amt ausüben"..........
Alles klar?
Das gilt aber nicht für die Nebenpflichten. Denn diese haben eben nichts mit dem Mandat zu tun.
Bedeutet z.B. im Betrieb mit Rauchverbot, kann auch das freigestellte BRM nicht rauchend mit der Zigartette druch den Betrieb gehen und sagen ich mache Mandatsarbeit. Gleiches gilt für Sicherheitsvorschriften und Regeln. Auch hier kann es nicht sagen, ich prüfen gerade die Einhaltung einer BV z.B also bin im Mandat tätig. Gleiches gilt für das Betätigen der Zeiterfassung!
Die Weisungfreiheit bezieht sich nur auf die Art und Inhakt sowie Umfang der Wahrnehmung des Mandates.
Erstellt am 18.07.2012 um 10:06 Uhr von Streikbrecher
MonaLisa...
ach ja, auch wenn es um die Einhaltung der betriebsüblichen Arbeitszeit geht hat der AG ein Weisungsrecht!
Erstellt am 18.07.2012 um 10:14 Uhr von Fairlight
Hallo,
ich gehe mal ein bisschen auf die Überschrift ein, denn ich glaube fast, dass die Frage etwas anders gemeint war.
Grundsätzlich haben die Vorredner schon recht. Dem BR (oder seinen Mitgliedern) hat keiner was zu sagen, soweit es um "Arbeitsanweisungen" im engeren Sinne geht..... soweit die Theorie.
Klar ist aber, dass es sich immer um gewählte Leute handelt. Deswegen wird ein BR, der immer an der Basis vorbei arbeitet und in den Augen der Belegschaft Mist verzapft, über kurz oder lang die Quittung in Form eines Wahlergebnisses bekommen. Dann ist man ggf. weg vom Fenster.
Und gleiches gilt für BRV oder Freigestellte (oder eben auch freigestellte BRV :-p ). So ein spezielles Amt oder eine Funktion kann vom Gremium wieder entzogen und neu vergeben werden, wenn die Mehrheit im BR der Meinung ist, dass die damit verbundenen Aufgaben nicht im Sinne eben dieser Mehrheit erledigt werden.
Nun ist die Frage: aus welcher Ecke regt sich der Ärger? Wenn Du gogodolly im BR bist, dann kann man direkt an die Sache rangehen und dies ansprechen oder Mehrheiten schaffen, die dem Zustand Abhilfe verschaffen.
Bist Du Teil der Belegschaft außerhalb des BR (und so klingt das gerade für mich), dann sprich die BR Mitglieder an. Wenn sie clever sind, befassen sie sich intensiv mit dem Fall und werden für die Zukunft Lösungen erarbeiten. Wenn sie nicht so clever sind, lassen sie es darauf beruhen (so nach dem Motto "Was will der denn von uns?!) und müssen dann damit leben, dass auf einer Betriebsversammlung diese unangenehmen Fragen vor den anderen Kollegen ausgebreitet wird.
@streikrecher und MonaLisa: ich glaube nicht, dass es hier im die Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag geht. Habt Euch mal wieder ein bisschen lieb.
LIEBE Grüße,
Fairlight ;-)
Erstellt am 18.07.2012 um 10:20 Uhr von Kölner
@all
Kann man als Gremium dem freigestellten BRM nicht Weisungen erteilen...?
Erstellt am 18.07.2012 um 10:29 Uhr von MonaLisa
@Kölner,
nö, hier gilt die Beschlussfassung bzw. Mehrheit.
@Friedensrichter(in),
ich liebe Streikbrecher....... >:-(
@Streikbrecher,
ich könnte jetzt sagen, dass ich mit meinem Satz genau das erreicht habe, was ich wollte, du hast ihn wunderbar zerlegt und "gogodolly" kennt sich nun aus!
Erstellt am 18.07.2012 um 11:49 Uhr von Streikbrecher
MonaLisa
...nö, hier gilt die Beschlussfassung bzw. Mehrheit.
Auch per Mehrheitsbeschluss kann man keinem BRM Weisungen geben. Es kann also kein Gremium per merhheitsbeschluss ein BRM zwingen bestimmtes Handeln zu unternehmen oder zu lassen. Auch nicht Freigestellten oder BRV. Der BR kann zwar in einer OG gewissen Regeln aufstellen, doch wenn sich ein BRM nicht daran hält kann auch das Gremium nur via ArbG handeln. Es kann nur ggf besondere Funktionen neu/anders vergeben oder auch Freistellungen.
................ich könnte jetzt sagen, dass ich mit meinem Satz genau das erreicht habe, was ich wollte, du hast ihn wunderbar zerlegt und "gogodolly" kennt sich nun aus!
Das ist auch ungeschickt, dass man "unklar/unvollständig" antwortet. Denn wenn es dann so stehen bleibt hilft es nicht! :-((