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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gremium im BR - kann man einen BR-Vorsitzenden Abmahnen oder Abwählen

B
Blümchen
Jan 2018 bearbeitet

Frage, kann man ein BR-Vorsitzenden Abmahnen oder Abwählen?

5.03204

Community-Antworten (4)

P
paulchen

23.03.2007 um 22:39 Uhr

Der BR - Vorsitzende und auch dessen Stellvertreter können ihr Amt unter Benennung von Gründen jeder Zeit niederlegen und können ebenfalls durch einfache Mehrheit jederzeit abberufen werden. Besondere Gründe brauchen nicht vorzuliegen.

Gruß Paulchen

W
Waschbär

24.03.2007 um 14:19 Uhr

Blümchen,

Kurzgesagt: Abmahnen vom BR aus "NEIN".

Abwählen vom BR aus "JA" .

M
Mona-Lisa

24.03.2007 um 14:36 Uhr

@Blümchen, abmahnen, so arbeitgebermässig geht nun wirklich nicht! Aber so ein kleiner Schuss vor den Bug.....

K
Kölner

24.03.2007 um 14:44 Uhr

@Paulchen Gründe müssen nicht genannt werden. Der Rücktritt vom Amt des BRV mus nur formaljuristisch ggü. dem BR ERKLÄRT werden.

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