Erstellt am 23.03.2007 um 21:39 Uhr von Paulchen
Der BR - Vorsitzende und auch dessen Stellvertreter können ihr Amt unter Benennung von Gründen jeder Zeit niederlegen und können ebenfalls durch einfache Mehrheit jederzeit abberufen werden. Besondere Gründe brauchen nicht vorzuliegen.
Gruß Paulchen
Erstellt am 24.03.2007 um 13:19 Uhr von waschbär
Blümchen,
Kurzgesagt: Abmahnen vom BR aus "NEIN".
Abwählen vom BR aus "JA" .
Erstellt am 24.03.2007 um 13:36 Uhr von Mona-Lisa
@Blümchen,
abmahnen, so arbeitgebermässig geht nun wirklich nicht!
Aber so ein kleiner Schuss vor den Bug.....
Erstellt am 24.03.2007 um 13:44 Uhr von Kölner
@Paulchen
Gründe müssen nicht genannt werden.
Der Rücktritt vom Amt des BRV mus nur formaljuristisch ggü. dem BR ERKLÄRT werden.