Gremium im BR - kann man einen BR-Vorsitzenden Abmahnen oder Abwählen
Frage, kann man ein BR-Vorsitzenden Abmahnen oder Abwählen?
Community-Antworten (4)
23.03.2007 um 22:39 Uhr
Der BR - Vorsitzende und auch dessen Stellvertreter können ihr Amt unter Benennung von Gründen jeder Zeit niederlegen und können ebenfalls durch einfache Mehrheit jederzeit abberufen werden. Besondere Gründe brauchen nicht vorzuliegen.
Gruß Paulchen
24.03.2007 um 14:19 Uhr
Blümchen,
Kurzgesagt: Abmahnen vom BR aus "NEIN".
Abwählen vom BR aus "JA" .
24.03.2007 um 14:36 Uhr
@Blümchen, abmahnen, so arbeitgebermässig geht nun wirklich nicht! Aber so ein kleiner Schuss vor den Bug.....
24.03.2007 um 14:44 Uhr
@Paulchen Gründe müssen nicht genannt werden. Der Rücktritt vom Amt des BRV mus nur formaljuristisch ggü. dem BR ERKLÄRT werden.
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