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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung eines BR

I
Ipa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wir haben sehr große Probleme mit unserem stellv.Vorsitzendem. Arbeiten in der Altenpflege und unser Stev. hat nun die Funktion der Wohnbereichleitung übernommen uns schaut nun wohl auch darauf weiter aufzusteigen. Die letzten 3 Sitzungen ist SIe einfach nicht gekommen und sagt zu Kollegen das SIe keine Überstunden machen dürfen( bzw aufgeschrieben werden). Wir wollen uns nun von Ihr Trennen. Wie können wir das machen. Wie schreiben wir als BR eine Abmahnung gegen ein Br Mitglied Haben mit Verdi gesprochen und die haben uns gesagt das wir eine solche Abmahnung schreiben sollen , aber wie? Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

P
pirat

07.09.2007 um 13:20 Uhr

@"Ipa",

.....einfach nicht gekommen ..... sagt zu Kollegen das ... reden die BRM nicht miteinander? ......nun von Ihr Trennen......hört sich wie Scheidung an!

.. Verdi ....eine solche Abmahnung schreiben ...die hatten auch schon mal bessere Vorschläge!

Es soll ab und zu schon mal vorgekommen sein, daß Menschen und Betriebsräte im Besonderen durch Kommunikation zu Lösungen kamen. Vorschlag: Thema auf die TOP! Problem diskutieren ! Gegebenenfalls Rücktritt nahelegen!

W
Waschbär

07.09.2007 um 13:27 Uhr

Ipa, schliesse mich Pirat an, sollte abgewählt werden,wie das geht ... einfach im Forum im Suchfeld Thema abwahl und schon bekommst du den passenden Tipp

p.s schreibst du gerne pflegeplanungen ?

B
Bergmann

07.09.2007 um 14:22 Uhr

Seit wann könne Betriebsräte abmahnen ? Das ist alleinige Sache des Arbeitgebers !

Redet mit ihr und wenn das nicht fruchtet-- Abwahl und Neuwahl des Stellvertreters !

W
Waschbär

07.09.2007 um 16:54 Uhr

Bergamnn, genau .... das mit den Abmahungen lernen einige so gar auf den BR Seminaren von Ver

Leider geht im allg. Jubel (!!) der BRMs unter das diese Abmahung keinerleich wirklichen zugzwang zur folge hat.

Aber es ist schon Erschreckend wie viele BRMs grade auf Seminaren danach grade zu hecheln "Abmahung der AG" geil... oh ja Prima ... würg es gibt andere und bessere wege ,schade das dieses wege auch im "allg gebrüll gebt mir nen Zettel und a Stift, ich schreibe schon mal eine Abmahung für den Ag" unter ... aber na ja gut das es hier noch welche gibt die den "Ordendlichen" weg kennen

DAH
Der alte Heini

08.09.2007 um 17:28 Uhr

Schreibt der BR dem Betriebsratsmitglied eine Abmahnung, so hat diese im rechtlichen Sinne keinerlei Bedeutung. Mann könnte so ein Schreiben, mit dem das BR Mitglied aufgefordert wird seine Pflichten wahrzunehmen, auch anders nennen oder gar nicht benennen.

Aber so ein Schreiben, in dem die Pflichten der BR Kollegin angemahnt werden, hat, wenn der BR ein Verfahren gem. § 23 Abs.1 BetrVG vorbereitet, schon einen Sinn. Hier zeigt nämlich der BR, dass er versucht das BR Mitglied sein Fehler aufzuzeigen und somit Gelegenheit gibt sein Verhalten entsprechend zu ändern. Wird nun in einem Ausschlussverfahren das ständige Fehlverhalten anhand mehrerer "Abmahnungen" nachgewiesen und eine Änderung des Verhaltens ist nicht zu erkennen, könnte so ein Ausschlussverfahren durchaus erfolgreich sein. Die Voraussetzung für ein erfolgreiches Verfahrens dürfte aber sein, das die Betriebsratsarbeit durch das angemahnte Verhalten erheblich gestört/behindert wird, was der BR dann auch darlegen müsste. Somit sollte immer in den Schreiben darauf hingewiesen werden, dass durch das abgemahnte Fehlverhalten die BR Arbeit erheblich gestört/behindert wird.

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