Abmahnung des BR
Betriebsrat bekommt Abmahnung. Die Tätigkeit als BR hat nichts mit der Abmahnung zu tun.
Welche Rechte hat in diesem Fall die betroffene Person.
Muss, kann, sollte dann das Erstzmitglied beim Abmahnungsgespräch dabei sein. Schon mal einen solchen fall gehabt ?
Community-Antworten (6)
18.03.2007 um 16:29 Uhr
Moin Eva, also wenn die Abmahnung nichts mit dem BR zu tun hat, dann hat er(sie) die Abmahnung als AN bekommen. Bei uns nehmen die AN(auch wenn sie Br-Mitglied sind) meistens ein BR-Mitglied ihres Vertrauens mit zu den Gesprächen beim AG. Ergo, es muß nicht das Ersatzmitglied sein.
18.03.2007 um 16:42 Uhr
Eva, geh mal auf www.betriebsrat.com - 1x1 des Betriebsrates oder www.hensche.de
18.03.2007 um 17:07 Uhr
@ Eva.
"...Die Tätigkeit als BR hat nichts mit der Abmahnung zu tun..." grins
Was zu prüfen wäre!
Nichts gegen Gespräche, aber besser das BR spricht vornehmlich mit einem Anwalt und unterschreibt NICHTS!!!!
LG
18.03.2007 um 17:59 Uhr
@sphinx, wegen einer Abmahnung, die bisher nicht mal erteilt worden ist, zum Anwalt rennen? Na, ich weiss nicht.....
@spartacus, ein Ersatzmitglied hat bei solchen Gesprächen garantiert nicht's zu suchen, egal ob vertrauenswürdig oder nicht!
@eva, der AN hat das Recht, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen, wenn er der Meinung ist, dass sie völlig ungerechtfertigt ist. Aber ganz umsonst wird er sie nicht bekommen! Er muss dem AG die Möglichkeit dazu geben. Erst dann käme ein Arbeitsrechtler in Frage! Abmahnungen sind alleine Arbeitgeberangelegenheiten! Der Betriebsrat hat keine Möglichkeit, einzugreifen.
18.03.2007 um 20:03 Uhr
@all Ich frage mal ganz ketzerisch: Was ist denn, wenn Eva Monitor ein einzelne BRVe ist?
18.03.2007 um 20:36 Uhr
@Eva
"...Die Tätigkeit als BR hat nichts mit der Abmahnung zu tun..."
Dies verstand ich so, dass ein Betriebsratmitglied abgemahnt wurde.
Wenn dies falsch war, schliesse ich mich Mona-Lisa an.
LG
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli
Abmahnung rechtens für ein im Übrigen geduldetes Verhalten? Arbeitsbeginn nach Kernzeitbeginn.
ÄlterHintergrund: Der AN arbeitet in einer Firma mit Zeiterfassung (Kommen/Gehen wird an einer Stechuhr registriert). Die Kernarbeitszeit ist bislang per Betriebsvereinbarung geregelt (9 bis 15 Uhr). Die B