Erstellt am 06.02.2013 um 13:13 Uhr von rkoch
> Ausserdem hat er die Zeit der Sitzung auf 14 Uhr verschoben, ausgemacht war 12 Uhr.
Das kann er tun und ist auch kein Fehler, es sei denn, es führt dazu, dass dann die Sitzung außerhalb der betrieblichen Arbeitszeit stattfindet. Da sollte er sich dann bewusst sein, dass diese Zeit dann i.d.R. NICHT vom AG bezahlt wird, da sie im Sinne von §37 (3) BetrVG nicht aus "betriebsbedingten Gründen" außerhalb der AZ stattfindet. Insofern wäre es auch nicht frevelhaft wenn die BRM mit Ende der Arbeitszeit die Sitzung verlassen - was aber wieder nur Sinn macht, wenn alle mitmachen.
> die Einladung der nächsten Sitzung raus gegeben ohne Tagesordnung, er wird auch
> keine mehr machen, will aber Beschlüsse fassen
An einer Sitzung ohne TO muss kein BRM teilnehmen... Insofern kann man - wenn alle BRM mitziehen - auch in dieser Hinsicht den BRV "erziehen". Sofern die BRM zu dieser Sitzung erscheinen, können u.U. trotzdem Beschlüsse gefasst werden. Es müssen nur
a) alle regulären BRM (also keine EBRM) anwesend sein
b) alle BRM der Bearbeitung eines in der Sitzung verkündeten TOP zustimmen.
ansonsten kann der BRV die Beschlüsse knicken. Aber auch da müssen im Grunde alle BRM mitziehen.
Wenn der BRV regelmäßig "alles falsch macht" solltet ihr entscheiden
- ob ihr den BRV auf ein BRV-Seminar schickt oder
- ihn abwählt und einen neuen BRV wählt.
Aber erneut, hier müssen die BRM wieder zusammenhalten. Falls das nicht klappt, jedes Gremium hat den BRV den es verdient hat.
Erstellt am 06.02.2013 um 13:16 Uhr von Tanzbär
Kann es sein, dass ihr erst am Anfang eines langen Lernprozesses steht? Dann übe Nachsicht, sprecht über die fehlende Tagesordnung, das wird dann schon. Und die Zeit, wann eine Sitzung beginnt, die legt der Einladende fest. Vielleicht hatte er Gründe, die Zeit zu verschieben?
Man kann es nicht wissen, ohne darüber zu sprechen.
> ... und alles läuft schon schief....
Das ..alles.. glaube ich euch nicht. ;))
Erstellt am 06.02.2013 um 14:14 Uhr von mariele
Man kann auch einen BRV der unfähig oder unwillig ist zu lernen als BRV abwählen und dann ein anders BRM als BRV wählen. Also den BRV auffordern ordnungsgemäß zu handeln oder ihm erklären dass man hier handeln muss
Erstellt am 06.02.2013 um 14:26 Uhr von kickass
Ja mit der Abwahl habe ich mich schon erkundigt, Unser Arbeitgeber sagt Sitzung 14 Uhr, wir machen es, er sagt BRM mitglieder werden nicht zur Sitzung von drr Arbeit Freigestellt, wir lassen uns das gefallen. Wir sind ein dreischicht Betrieb!!
Und wenn er sagt springt aus dem Fenster, dann sagt unser Vorsitzender ( ich habs Fenster schonmal aufgemacht). Ich glaube uns bleibt nur die Abwahl.
Erstellt am 06.02.2013 um 17:42 Uhr von Tanzbär
Hauptsache, ihr habt auch einen, der bereit ist es überhaupt zu machen und der es dann auch besser macht.
Warum greifen alle immer gleich zum letzten Mittel?
Warum wird nicht erst einmal das Problem kommuniziert?
Wass heißt übrigens: >und haben nur ein Jahr Zeit
Seid ihr erst neu gewählt? Schulungen? Zu ungeduldig?
Aber die Abwahl ist wohl immer nur das richtige Mittel. Einsperren, vierteilen, rausschmeißen ...