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Versetzung oder nicht??

S
sheila
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns in der Firma wurde vor kurzem die interne Struktur verändert. Eine Mitarbeiterin soll nun von der Abteilung Technik in die Abteilung General umstrukturiert werden. Die Aufgaben bleiben gleich, der Vorgesetzte und der Titel der MA ändert sich. Ist das nun eine Versetzung und somit zustimmungspflichtig oder nicht? Die Mitarbeiterin befürchtet das ein Teil Ihrer Aufgaben an eine andere Abteilung gegeben wird und nur noch ein Bereich übrig bleibt (eine sogenannte Stabsstelle). Aufgrund der Geschäftslage ist es noch nicht klar ob Entlassungen anstehen. Eine "Stabsstelle/Einmannabteilung" ist natürlich ziemlich schnell wegrationalisiert. Der jetzige Job als Teamassistentin wäre jedoch mit anderen vergleichbar. Danke schon einmal vorab für die Hilfe

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Community-Antworten (3)

R
rkoch

05.07.2012 um 11:48 Uhr

Ist das nun eine Versetzung und somit zustimmungspflichtig oder nicht?

Darüber läßt sich (leider) trefflich streiten! Die Versetzung ist in §95 (3) BetrVG definiert: Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist.

Da sich offenbar die Umstände NICHT erheblich ändern, ist es aus diesem Grund keine Versetzung. Die Maßnahme ist aber wohl auf Dauer angelegt, überschreitet also "die Dauer von einem Monat". Bleibt zu klären ob die Veränderung die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches" ist. Da sich die Abteilung und der Vorgesetzte ändert würde ich sagen, JA! Damit trifft der erste Halbsatz zu und es ist eine Versetzung.

Bleibt das Problem, als BR dem AG die Versetzung schmackhaft zu machen. Wenn er sagt, "OK, Beteiligung zur Versetzung, mach ich", ist alles Bingo. Falls nicht, bleibt nur der Weg des §101 BetrVG: Beim ArbG die Aufhebung der Maßnahme beantragen. Dann entscheidet dieses, ob es sich um eine Versetzung handelt.

Eine "Stabsstelle/Einmannabteilung" ist natürlich ziemlich schnell wegrationalisiert. Der jetzige Job als Teamassistentin wäre jedoch mit anderen vergleichbar.

Wie Du mit dem zweiten Satz selbst sagst, ist Dein erster Satz natürlich nur bedingt richtig.... Die Sozialauswahl endet nicht an der Tür der Abteilung. Die Stelle an sich mag wegrationalisierbar sein, aber nicht unbedingt der AN, der diese Stelle innehat.

K
Kulum

05.07.2012 um 11:50 Uhr

Schau mal §95 Abs.3 BetrVG und eine x-beliebige Kommentierung zum §99 BetrVG und mach dir selbst ein Bild.

Aber vorab schonmal, von hieraus klingt es nach einer Versetzung - wenigstens für mich.

G
gironimo

05.07.2012 um 19:25 Uhr

wie rkoch schon zitiert: ".... erhebliche Änderung der Umstände...". Das kann natürlich hier aus der Ferne niemand sagen. Aber wenn erhebliche Aufgaben wegfallen..... Ich würde diesen Punkt näher hinterfragen und als AN ggf. einen Fachanwalt kontaktieren.

Als BR würde ich auch erst einmal davon ausgehen, dass es eine Versetzung ist, den AG auffordern die Zustimmung des BR einzuholen und die Reaktion des AG abwarten.

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