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Festvertrag

S
Strandwichtel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen, Eine langjährige Aushilfe soll ab August einen Festvertrag bekommen. Jetzt hat sie die Diagnose bekommen das sie Krebs hat.Der Vertrag ist noch nicht unterschrieben.Kann das Arbeitsverhältnis rückwirkend gekündigt werden wenn man als BR und Mitarbeiter die Diagnose verschweigt ? Bitte um Eure Hilfe ist sehr wichtig Kollegin ist sehr verzweifelt da sie Alleinerziehend ist und schon viele Jahre auf einen Festenvertag hofft. Gruß Strandwichtel

Liebe Kollegen Die Frage war vieleicht nicht richtig gestellt. Die Kollegin ist jetzt schon nätürlich ohne von Angaben von gründen krank.Sie wird den Vertrag ab 1.8 bekommen.Die Firma plant natürlich mit ihr.Und wir als BR wissen das sie nicht arbeiten kann auf unbestimmte Zeit. Strandwichtel

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Community-Antworten (6)

G
gironimo

05.07.2012 um 09:50 Uhr

Nein - sie braucht die Diagnose nicht preis geben. Lediglich Krankheiten, die unmittelbar für die Tätigkeit von Bedeutung sind (Stichwort: Blinder Kraftfahrer) müssen genannt werden.

(Sie wird ja wahrscheinlich auch gar nicht gefragt werden)

M
monalisa

05.07.2012 um 10:03 Uhr

@gironimo, die Frage ist doch wohl, was 'Strandwichtel' unter ...langjährige Aushilfe...... versteht. Unter Umständen besteht hier schon 'lange' ein Festvertrag! Aber die Diagnose geht den AG ja nun wirklich nix an.

R
rkoch

05.07.2012 um 11:02 Uhr

Was sollte Krebs auch für ein Problem sein? Wenn sie daran nicht stirbt oder ein wesentliches Körperteil verliert (was Gott verhüten möge), wird sie wohl noch lange Jahre ihren Job machen. Auch in unserem Unternehmen gibt (und gab) es einige Kollegen mit Krebs, die einen machen ihren Job nicht schlechter als die gesunden, die anderen haben bis zur letzten Minute gearbeitet (was man ihnen auch nicht ausreden konnte - und auch nicht sollte. Die Arbeit ist u.U. das, woran sich der Lebensfunke und der Wille gesund zu werden klammert) ... u.U. hat am Ende der AG sogar einen winzigen Vorteil davon: Krebs ist oft ein Fall für eine Schwerbehinderung, also hilft sie am Ende mit die Quote zu erfüllen (ich weiß, diese Aussage ist schon fast pietätlos..., nicht Hauen!)

P
Petrus

05.07.2012 um 11:13 Uhr

@rkoch: Für wichtige Hinweise hauen? Nicht doch! Und der Hinweis, dass sie (sobald der Festvertrag unterschrieben ist?) einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen sollte, ist im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherheit durchaus hilfreich...

B
blackjack

05.07.2012 um 11:37 Uhr

Strandwichtel, #schon viele Jahre auf einen Festenvertag hofft.#

handelt es sich hier um ein befristetes Arbeitsverhältnis oder soll die tägl. Arbeitszeit den Vollbeschäftigten angeglichen werden?

R
rkoch

05.07.2012 um 13:15 Uhr

@Strandwichtel

Bitte NICHT in der eigenen Frage neue Informationen einstellen, sondern mit dem Knopf "Neue Antwort" selbst auf die eigene Frage "Antworten". So bekommt i.d.R. niemand mit, dass der Fragende selbst noch neues beiträgt (da viele die Funktion "Aktuelle Antworten" links nutzen um zu sehen wo sich was neues ergeben hat).

Die Frage war vieleicht nicht richtig gestellt. Die Kollegin ist jetzt schon nätürlich ohne von Angaben von gründen krank.Sie wird den Vertrag ab 1.8 bekommen.Die Firma plant natürlich mit ihr.Und wir als BR wissen das sie nicht arbeiten kann auf unbestimmte Zeit.

Das sollte auf keinen Fall ein Grund sein, dass ihr dieses Thema in irgendeiner Art an den AG herantragt! Aus gutem Grund dürfen AN auf derartige Fragen des AG LÜGEN! Krankheit, egal welcher Art, ist i.d.R. kein Grund für eine Kündigung - und demzufolge erst recht kein Einstellungshindernis! Einem AN die Einstellung aus einem solchen Grund zu verweigern ist vielmehr rechtswidrig! Nur nützt das einem AN i.d.R. wenig, da er das Zustandekommen des Vertrages nicht erzwingen kann. Deshalb darf er LÜGEN, um dem AG keinen Grund zu geben den Vertragsabschluß zu verweigern. NUR wenn die Umstände derart sind, dass sich daraus ein BESCHÄFTIGUNGVERBOT ergeben würde (der schon erwähnte Blinde Kraftfahrer) muss wahrheitsgemäß geantwortet werden, bzw. dann kann der AG wegen Nichterfüllbarkeit des Arbeitsvertrages von Seiten des AN den Vertrag kündigen bzw. sogar für Nichtig erklären lassen. Wie jüngst hier im Forum diskutiert ist sogar die "zur Schwangerschaftsvertretung befristet eingestellte Schwangere" (die den Vertrag ja dann auch (momentan) nicht erfüllen kann) kein Grund den Vertrag nicht abzuschließen. Insofern kann es ein "böses Erwachen" für den AG geben, aber das ist SEIN Problem. Für Euch zählt eines: Der Frau einen festen Arbeitsplatz zu beschaffen! Nicht etwa ihn zu verhindern, oder den AG dabei zu unterstützen den Vertrag wieder aufzulösen.

Insbesondere: Wenn die Dame JETZT schon krank ist (arbeitsunfähig) und der AG sieht trotzdem keinen Grund, den Vertrag NICHT zu machen, dann weiß er doch, was er tut! und ihr wisst jetzt hoffentlich auch, was ihr tut... Die Füße ganz, ganz ruhig halten. Ihr wisst von nichts! Sollte der AG bis 01.08. vielmehr von selbst auf die Idee kommen, den Vertrag nicht zu machen, solltet ihr vielmehr alle Hebel in Bewegung setzen, um dem AG den Vertrag doch einzureden!

Stellt Euch einfach vor, die Dame stirbt - und ihr müsst dann mit dem Wissen leben, dass sie vielleicht vor der Perspektive der Arbeitslosigkeit den Lebensmut verloren hat.... und ihr die Finger in der Sache hattet. Dem AG nimmt eine Langzeitkranke nicht einmal dass Butterbrotpapier vom Brot, geschweige denn die Butter. WARUM soll er dann den Vertrag nicht machen? Für die Übergangszeit bis zur Rückkehr der Dame kann er zur Vertretung befristet jemand anderes einstellen, ohne dass er zusätzliche Kosten hat!

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