Eine Mitarbeiterin mit einem befristeten Vertrag bis zum 15.07.2010 wird seitdem durch ein Versehen unseres Arbeitgebers trotz nicht verlängertem Vertrag weiterbeschäftigt.

Erwirbt sie durch diese Weiterbeschäftigung einen Anspruch auf einen Festvertrag?
Und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Habt Ihr vielleicht auch entsprechende Urteile für uns?