Erstellt am 15.12.2012 um 11:24 Uhr von gironimo
Eine fehlerhafte Anhörung des BR geht in diesem Fall nicht zu Lasten individualrechtlicher Ansprüche.
Der Vertrag ist ja mit dem AN bereits zu Stande gekommen. Er wurde, wie Du ja schreibst, weiter beschäftigt (und dass ja wohl nicht unbemerkt; er hat doch Gehalt bekommen). Außerdem gehe ich davon aus, dass es auch keine Absprachen hinsichtlich einer befristeten Weiterbeschäftigung gibt.
Erstellt am 15.12.2012 um 11:35 Uhr von speedy
Was bedeutet für dich, keine Absprachen bzw. Dein letzter satz ?
Erstellt am 15.12.2012 um 11:44 Uhr von speedy
Und mit unbemerkt meine ich, alle anderen können noch verlängert werden. Und er nicht, außer mit sachgrund, was aber nicht geschehen ist.
Erstellt am 15.12.2012 um 14:13 Uhr von gironimo
Ich meinte, wenn zwischen AG und AN bereits besprochen war (und Einvernehmen erzielt wurde), dass ein befristeter Vertrag folgende soll, ist nicht allein deshalb ein unbefristeter Vertrag entstanden, nur weil es an der Schriftform mangelte.
Das scheint aber bei Euch anders gelaufen zu sein.
Aber auf Deine Frage bezogen: Wenn tatsächlich ein unbefristeter Vertrag zu Stande gekommen ist (und das sollte der Kollege unbedingt prüfen lassen; Fachanwalt), mag zwar die Anhörung des BR dann fehlerhaft sein (weil dieser zu einem befristeten Arbeitsverhältnis gehört wurde, obwohl der AN in einem unbefristen Arbeitsverhältnis steht), der AG kann damit aber nicht sein Versäumnis, den AN nach Hause zu schicken oder einen neuen Vertrag zu geben, reparieren.
Erstellt am 15.12.2012 um 14:15 Uhr von Lotte
Hallo speedy,
der Kollege müsste die Wirksamkeit dieser Befristungsabrede gerichtlich überprüfen lassen und die Anhörung und Zustimmung des BR hindert ihn nicht daran (das meinte gironimo)
Er kann natürlich auch erstmal ein Gespräch mit dem AG führen, seine Entfristung versuchen auf gütlichen Weg zu erreichen oder bis zum Ende der Befristung warten ob er dann entfristet wird.
Aber bei all dem gilt: Er muss entscheiden und ggf. handeln, nicht ihr.
LG Lotte
Erstellt am 15.12.2012 um 14:43 Uhr von speedy
Dann besten dank dafür.
Euch ein schönes WE :-)
Erstellt am 15.12.2012 um 15:56 Uhr von Nubbel
auch wenn der br zustimmt, sollte der Kollege, wenn überhaupt, mit aktuelem datum unterschreiben. da bei befristung vor arbeitsantritt ein Vertrag geschlossen werden muss ... auch wenn lotte sich da als br raushalten würde.... verboten ist es nicht dem arbeitgeber zu sagen: netter versuch, aber......