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Festvertrag nach Wiedereinstellung?

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Nathan
Nov 2016 bearbeitet

Ein ehemaliger Kollege hatte vor acht Jahren in unserem Betrieb einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag, den der Kollege nach 15 Monaten gekündigt hat. Nun möchte er zurück. Gillt die Befristung auf maximal zwei Jahre jetzt wieder von vorne? Oder muss er gleich einen unbefristeten Vertrag bekommen? Oder Möglichkeit Nr. 3: Darf die Befristung im neuen Vertag max. neun Monate lang sein, da er ja nur 15 der 24 Monate "abgesessen" hat?

Vielen Dank für eure Hilfe

3.08004

Community-Antworten (4)

O
Oluscha

30.07.2010 um 01:05 Uhr

§14 Absatz 2 TzBfG

Demzufolge ist eine befristete Wiedereinstellung nicht möglich. Zitat: Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat."

Wenn Interresse des BR an einer unbefristeten Einstellung besteht, könnte man einer befristeten Einstellung trotzdem zustimmen. Der AN kann später, wenn er denn will, Entfristungsklage einreichen.

N
Nathan

30.07.2010 um 01:23 Uhr

Vielen Dank für die zügige und sehr hilfreiche Antwort

D
DonJohnson

30.07.2010 um 05:26 Uhr

Oluscha, bitte lese § 14 Abs 2 Satz 2 noch mal ganz genau... ;-)))

nathan Um das beantworten zu können brauchen wir nähere Infos!

P
pitsieben

30.07.2010 um 09:19 Uhr

@ nathan, der Kollege könnte mit Sachgrund (Projektarbeit, Urlaubsvertretung u.s.w.) wieder befristet eingestellt werden.

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