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Leasingmitarbeiter Anspruch auf Festvertrag?

H
Hardyzwo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wenn Leasingmitarbeiter im Januar mit Endtermin 30.06.2010 eingestellt wurden, der BR wurde unterrichtet und hat bis zum 30.06.2010 zugestimmt. Wenn nun die Leasingkräfte ohne weitere Unterrichtung des BR und dessen Zustimmung seit 30.06.2010 bis jetzt weiterbeschäftigt werden, haben die dann Anspruch auf eine Festeinstellung? Bei befristeten MA, deren Befristung ausgelaufen ist und dennoch weiterbeschäftigt werden, haben ja einen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz. Ist das bei Leasingkräften auch so?

Grüße Hardy

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Community-Antworten (4)

N
nicoline

17.09.2010 um 22:10 Uhr

Hardyzwo, Ist das bei Leasingkräften auch so? Ich denke nicht, denn es bist ja nicht Du, der einen Vertrag mit der Firma hat, welche Dich als Leiharbeitnehmer beschäftigt, sondern die Entleiherfirma hat einen Vertrag mit der Leasingfirma über die Dauer des Leasings und Du einen Vertrag mit der Leasingfirma. Oder?

S
sueton

17.09.2010 um 22:48 Uhr

Hallo Hardyzwo !

Ihr könnt gegen die Verletzung des MBR des BR vorgehen,aber ansonsten hat Nicoline recht.Wenn die Leiharbeitnehmer weiter beschäftigt werden,ist das Sache deren AG und da seid Ihr als BR außen vor.

Grüsse,sueton

N
nicoline

17.09.2010 um 23:46 Uhr

Ihr könnt gegen die Verletzung des MBR des BR vorgehen Ooooooops, hab ich völlig überlesen oder verkehrt interpretiert, was ich gelesen habe. ;-((

H
Hardyzwo

18.09.2010 um 08:55 Uhr

Hallo,

die Antworten spiegeln auch meine Meinung wider, nur bin ich nicht sicher gewesen. Im BR wird von einigen Mitgliedern eine Festanstellung gesehen. Aber diese Leasingkräfte haben ja ihren Arbeitsvertrag leider nicht in unserer Firma. Wenn der BR die Missachtung seines MBR duldet, ist das eine andere Sache...

vielen Dank für Eure Antworten

Hardy

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