Hallo,

wenn Leasingmitarbeiter im Januar mit Endtermin 30.06.2010 eingestellt wurden, der BR wurde unterrichtet und hat bis zum 30.06.2010 zugestimmt.
Wenn nun die Leasingkräfte ohne weitere Unterrichtung des BR und dessen Zustimmung seit 30.06.2010 bis jetzt weiterbeschäftigt werden, haben die dann Anspruch auf eine Festeinstellung?
Bei befristeten MA, deren Befristung ausgelaufen ist und dennoch weiterbeschäftigt werden, haben ja einen Anspruch auf einen festen Arbeitsplatz.
Ist das bei Leasingkräften auch so?

Grüße
Hardy