Hallo, ein Arbeitgeber (AG) erstellt bei jeder höher Dotierten Stelle ein Profiling. Auch bei einer Stellenwechslung mit einen anderen bzw. neuen Aufgabenbereich.1. Darf der AG dies auch bei seiner Schwerbehinderung mit 50%? 2. Kann der Arbeitnehmer (AN) dies verweigern? 3. Kann eine Ablehnung Probleme mit sich ziehen für den AN?