Erstellt am 02.07.2012 um 11:54 Uhr von Betriebsrätin
Der AG MUSS bei jeder zu besetzenden freien Stelle gem. § 81 (1) SGB IX prüfen ob diese zur Besetzung mit einem Schwerbehinderten geeignet ist. Dabei muss er ggf. auch prüfen wie sich bestimmte Behinderungen auswirken bzw. sich die Stelle eignet. Ob ggf. besondere Anforderungen/ Hilfsmittel usw. bei der Besetzung mit Schwerbehinderten zu beachten sind.
Er MUSS bei dieser Prüfung die SBV und BR ge, § 81 (1) 6 beteiligen.
Schwerbehinderte dürfen wegen der Behinderung nicht benachteiligt werden.