Erstellt am 12.06.2010 um 18:48 Uhr von mainpower
Hallo,
das kann man so pauschal nicht sagen. Schwerbehindert ist ja nicht gleich leistungsunfähig. Es kommt auf die Art der Behinderung an. Schwerbehinderte arbeiten genau so viele Stunden wie ein nicht behinderter Kollege. Auch darf er Überstunden machen. Daran hindert der Schwerbehinderten Status nicht.
Aber wie gesagt, es kommt auf die Behinderung an. Ein Diabetiker ist genauso wie ein Blinder schwerbeschädigt, man kann aber nicht alle über einen Kamm scheren.
Erstellt am 12.06.2010 um 22:59 Uhr von Forentroll
Es gibt nur das besondere, dass ein Schwerbehinderter keine überstunden machen muss - er darf diese ablehnen.
Erstellt am 12.06.2010 um 23:30 Uhr von rainerw
@Forentroll
Dies muß er dann aber erst mal nach § 124 SGB IX beantragt und ausdrücklich verlangt haben. Hierzu ist auch § 81 Abs. 4 SGB IX zu beachten.
Erstellt am 14.06.2010 um 11:17 Uhr von Niemand
@mainpower
weder ein Blinder noch ein Diabetiker sind schwerbeschädigt.
Vermehrt Schwerbeschädigte wird es erst jetzt da Deutschland wieder im Krieg ist vermehrt geben.
Gut wenn der Blinde im Kriegseinsatz erblindet ist dann ist er schwerbeschädigt, aber bei den meisten ist das auch nicht der Fall.
Erstellt am 14.06.2010 um 18:40 Uhr von mainpower
@Niemand,
sollte SCHWERBEHINDERT heissen.
Ich denke aber jeder den es interessiert hat wusste was gemeint war.
Sorry