Erstellt am 29.04.2022 um 23:29 Uhr von ganther
Ob der AG eine Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt ist zunächst mal ihm überlassen. Ich weiß ja nicht wie eure Situation konkret ist aber bei uns würde es gar keinen Sinn machen die Mail Adresse weitet nutzbar zu belassen da die MA in Elternzeit ja gar keine Möglichkeit zur Nutzung haben. Aus Sicht des AGs mache es ja auch Sinn die Adresse platt zu machen. Man will ja nicht dass ein Postfach eines Mitarbeiters der nicht hinein schauen muss ggf von internen oder externen Kontakten angeschrieben wird und diese davon ausgehen dass mit der Mail was passiert
Erstellt am 30.04.2022 um 09:47 Uhr von Pickel
Das Arbeitsverhältnis ruht, damit gibt es auch zunächst keinen Anspruch auf irgendwelche Ressourcen.
Ihr als BR müsst euch dann eigene Lösungen überlegen. Eine freiwillige Mail-Liste privater Mails erscheint nun wirklich nicht unzumutbar
Erstellt am 02.05.2022 um 07:56 Uhr von Relfe
der AG muss doch entsprechende Daten zur Verfügung stellen, wenn der Elternzeitler zum berechtigten Kreis der MA gehört z.B. bei BR-Wahlen werden die Informationen dem WV zur Verfügung gestellt.
Von daher ist seitens des gestzes alles geregelt. über dieses Hinaus hat der BR keinen Anspruch.
Auch hat der Betriebsrat sich beim Thema Betriebsratwahl dazu gar nicht einzumischen, dass ist Aufagbe des WV.
Für Betriebsversammlungen werden dann eben seitens des AG die Adressdaten für die Einladung zur Verfügung gestellt.
Von Listen mit privaten e-mails halte ich gar nichts, auf private e-mail-Adresse dürfen keine betrieblichen Daten gesendet werden, das wird irgendwann zu Datenschutzproblemen führen.