W.A.F. LogoSeminare

e mail kontrolle durch AG

H
harald
Jan 2018 bearbeitet

hallo, wie kann der arbeitgeber l e g a l die private nutzung des pc und des e mail verkers überprüfen ????

gruß harald

8.85608

Community-Antworten (8)

K
Kölner

06.07.2007 um 21:29 Uhr

@harald Indem er diese liest?

H
harald

06.07.2007 um 22:05 Uhr

ach köllner wan wirst du abgewählt ?

D
Dummi

06.07.2007 um 22:37 Uhr

@harald Na ja, dir gefällt scheinbar nicht, was Kölner schreibt. Aber betrachte es doch mal so: Dein AG gibt dir einen PC, du bekommst auch noch einen Internetzugang. Und alles was du damit machen sollst ist arbeiten. Warum sollte dein AG dann deine Email nicht lesen? Er geht davon aus das sie alle dienstlich sind, also geht es ihn auch etwas an. Gruss

P
Peanuts

06.07.2007 um 23:26 Uhr

wie kann der arbeitgeber l e g a l die private nutzung des pc und des e mail verkers überprüfen ????

Wenn er die private nutzung des pc und des e mail verkers verboten hat!

P
pirat

07.07.2007 um 10:53 Uhr

harald"

@harald Indem er diese liest? Ist eine der vielen Möglichkeiten, gab es schon, auch wenn du das nicht glaubst.

...ach köllner wan wirst du abgewählt unqualifizierte Anmache ist auch nicht von Nöten!

vieleicht gibt es ja bei euch eine BV?

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat auch ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung von Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Davon umfasst ist auch der Umgang mit privaten E-Mails. Der Arbeitgeber muss sich in dieser Frage also mit dem Betriebsrat abstimmen und eine Betriebsvereinbarung schließen. Im Falle einer Nichteinigung entscheidet die betriebliche Einigungsstelle (§ 76 BetrVG). Wenn die Überwachung des Arbeitnehmers über technische Einrichtungen geschieht, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung und Anwendung solcher Einrichtungen. Entscheidend ist die objektive Eignung der Anlage zur Kontrolle, nicht die tatsächliche Absicht oder Handhabung des Arbeitgebers. Hier hat der Betriebsrat das Recht zur Erzwingung einer Betriebsvereinbarung.

Falls weitere Infos gewünscht sind: http://www.sakowski.de/arb-r/arb-r21.html#verb

H
harald

07.07.2007 um 12:39 Uhr

hätte genauer sein sollen. also der ag will private nutzung wärend der pausen erlauben. möchte aber eine kontrolle ausüben in dem er tatsächlich stichprobenartig private mails liest (postgeheimniss?) um missbrauch, gefärliche anhänge usw. zu unterbinden. ich bin nicht der pc fachmann. lesen von privatpost wird es mit meiner zustimmung nicht geben. ist auch nicht legal. eine möglichkeit der kontrolle mus der ag jedoch haben. welche? zu köllner: er ärgert mich ich ihn was solls

DAH
Der alte Heini

07.07.2007 um 23:42 Uhr

Private E-Mails unterliegen dem Brief- bzw. Telekommunikationsgeheimnis. Gibt es eine Erlaubnis des Arbeitgebers, das der Firmen-PC auch privat genutzt werden kann, so darf er die E-Mails seiner Mitarbeiter nicht lesen. Ist jedoch die privat Nutzung der Firmen-PC verboten, so darf er davon ausgehen, dass alle ein- und ausgehende E-Mails dienstlicher Natur sind und muss das Briefgeheimnis nicht beachten. Dieses gilt aber nicht, wenn sich aus der Empfängeradresse oder dem Betreff eindeutig ergibt, dass es sich um eine private Nachricht handelt. Uneingeschränkt auf deine privaten E-Mail zugreifen darf der Arbeitgeber nur, wenn du die Erlaubnis gegeben hast.

K
Kölner

07.07.2007 um 23:44 Uhr

@Der alte Heini ??

Ihre Antwort