W.A.F. LogoSeminare

Abstimmung bei indirekter Betroffenheit BRM

E
edelweis
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BRM und soll versetzt werden. Dass ich bei ABstimmung über meine Versetzung nicht mit abstimmen darf, ist mir klar. Allerdings soll ein größerer Teil meiner bisherigen Aufgaben einer anderen Kollegin übertragen werden, in diesem Fall ebenfalls eine Versetzung. Darf ich bei dieser Abstimmung mitstimmen oder nicht? Was passiert, wenn ich der Umbesetzung/Versetzung nicht zustimme? NAch meiner Kenntnis ist eine Änderungskündigung bei BRM nicht oder nur schwer möglich. Für viele ANtworten im voraus Dankeschön.

1.19602

Community-Antworten (2)

B
BRMler

11.06.2012 um 12:01 Uhr

In eigener Sache darf man auch an der Beratung nicht teilnehmen. Es MUSS fuer diesen Top ein EBRM geladen werden.

Aufgabenzuweisung oder -wegnahme bedarf keiner Änderungskündigung. Nur wenn feste Inhalte eines ArbV geaendert werden sollen, kann dieses nicht durch das Direktionsrecht gedeckt sein. Alles andere kann eine faktische Versetzung sein.

Dann bei eigener Betroffenheit siehe oben

S
Streikbrecher

11.06.2012 um 13:20 Uhr

Auch BRM können versetzt werden wie alle AN, denn auch sie sind AN. Einschränkung nur, wenn in Folge der Versetzung KEINE Mandatswahrnehmung mehr möglich wäre. Sonst § 99 wie bei jedem AN auch.

Änderungskündigung bedarf es nur, wenn die Versetzung nicht gem. § 106 GewO möglich wäre.

Ihre Antwort