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Zusatz zum Beitrag 18978 vom 26.01 - BRM persönlich betroffen ?

F
foxi
Jan 2018 bearbeitet

Nochmal zu meiner Frage vom 26.01.08 Fred 18978 um 13:37 Uhr;

Ich schwanke mit meinem Verständnis bei der Kommentierung im Fitting § 33 RN 23 BtrVfG, da ist als Beispiel für persönliche Betroffenheit "Ehegatte" aufgeführt...gilt es dann auch für eine dauerhafte nichteheliche Beziehung ? In vielen anderen Fällen wird ja eine solche Beziehung einer Ehe schon gleichgestellt, hat jemand evtl. Urteile oder ähnliches ? ...es eilt da wir um 14.00 Uhr eine entsprechende zusätzliche Sitzung haben. Danke euch für die bisherige Mühe! Gruß, foxi

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Community-Antworten (5)

DKADBT
Der Körmer aus dem Berliner TV

28.01.2008 um 13:00 Uhr

Foxi Love Danke für deine Danksagung, aber ich hatte noch keine Mühe und ich werde mir auch keine machen. Einzelschicksale mit zusatzfreds zu belasten das ist nun ja sehr hart an der Grenze zur belastungsköperforschung der Uni Berlin Wedding. Aber ich überlege ob ich dein paar nicht in meine Sendung schaffe,weil mir gehen die Gäste aus. Hast du mal die Telefon-nummer?

M
Mona-Lisa

28.01.2008 um 13:04 Uhr

@foxi, aus welcher Auflage zitierst du?

F
foxi

28.01.2008 um 13:09 Uhr

@Mona-Lisa aus der 23. Auflage

Gruß, foxi

W
Werner

28.01.2008 um 13:29 Uhr

Hier das Urteil auf das sich Fitting bezeiht und das Däubler als zu eng erachtet: LAG Düsseldorf, 16.12.2004, 11 TaBV 79/04

DAH
Der alte Heini

29.01.2008 um 15:09 Uhr

In dem genannten Urteil wird auch davon Gesprochen das Eheleute durch Verminderung des Lohnes des Betroffenen das Gesamteinkommen der Familie gemindert und so eine persönliche Betroffenheit des BR Mitgl. (Ehepartner) zu sehen ist.

Wie sieht es bei der Lebensgemeinschaft aus, wenn man o.g. beachtet?

Wie ist es überhaupt bei verheirateten bei einer personellen Einzelmaßnahme zu sehen, wenn es nicht um Geld sondern "nur" um Änderungen von Arbeitsbedingungen geht. Ist dann der Ehepartner im BR auch persönlich verhindert ?

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