Erstellt am 28.01.2008 um 12:00 Uhr von Der Körmer aus dem Berliner TV
Foxi Love
Danke für deine Danksagung, aber ich hatte noch keine Mühe und ich werde mir auch keine machen.
Einzelschicksale mit zusatzfreds zu belasten das ist nun ja sehr hart an der Grenze zur belastungsköperforschung der Uni Berlin Wedding.
Aber ich überlege ob ich dein paar nicht in meine Sendung schaffe,weil mir gehen die Gäste aus.
Hast du mal die Telefon-nummer?
Erstellt am 28.01.2008 um 12:04 Uhr von Mona-Lisa
@foxi,
aus welcher Auflage zitierst du?
Erstellt am 28.01.2008 um 12:09 Uhr von foxi
@Mona-Lisa
aus der 23. Auflage
Gruß, foxi
Erstellt am 28.01.2008 um 12:29 Uhr von Werner
Hier das Urteil auf das sich Fitting bezeiht und das Däubler als zu eng erachtet:
LAG Düsseldorf, 16.12.2004, 11 TaBV 79/04
Erstellt am 29.01.2008 um 14:09 Uhr von Der alte Heini
In dem genannten Urteil wird auch davon Gesprochen das Eheleute durch Verminderung des Lohnes des Betroffenen das Gesamteinkommen der Familie gemindert und so eine persönliche Betroffenheit des BR Mitgl. (Ehepartner) zu sehen ist.
Wie sieht es bei der Lebensgemeinschaft aus, wenn man o.g. beachtet?
Wie ist es überhaupt bei verheirateten bei einer personellen Einzelmaßnahme zu sehen, wenn es nicht um Geld sondern "nur" um Änderungen von Arbeitsbedingungen geht. Ist dann der Ehepartner im BR auch persönlich verhindert ?