Erstellt am 27.04.2022 um 22:54 Uhr von celestro
Ich gebe Dir recht. Es ist nach:
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__38.html
eine Mehrheitswahl vorgesehen. Diese Wahl ist KEIN Mehrheitsbeschluss ... ich sehe nicht, wieso nicht die gleichen Regeln gelten sollen, wie allgemein bei der BR-Wahl (wo jemand alleine mit seiner eigenen Stimme ins Gremium kommen kann).
zu den Fragen im Einzelnen:
zu 1.) die 7 Stimmen hätten gereicht.
zu 2. und 3.) Jein! Das BRM wurde mit Wahl 1 schon rechtlich einwandfrei freigestellt. Man könnte so eine Freistellung widerrufen und DANN eine 2te Wahl abhalten. Oder man wählt direkt alle 3 Freistellungen in separaten Wahlgängen.
So wie es ablief ist es eher nicht zulässig. Aber die 2te Wahl hat ja das Gleiche Ergebnis gebracht, wie Wahl 1. Daher sehe ich absolut keinen Grund, hier jetzt das sprichwörtliche "Fass" aufzumachen.
zu 4.) siehe Antwort zu Frage 1.)
Erstellt am 27.04.2022 um 23:23 Uhr von Catweazle
Für die Wahl der Freistellungen ist aber Listenwahl vorgesehen.
Erstellt am 28.04.2022 um 07:14 Uhr von John_
Kommt drauf an wie die Wahlvorschläge eingereicht wurden. Wenn die 3 sich zusammen zur Wahl gestellt haben war es ein Wahlvorschlag und es wird in Mehrheitswahl gewählt.
Erstellt am 28.04.2022 um 08:01 Uhr von Kjarrigan
Mir ist nicht klar wie ihr gewählt habt
Es gab nur diese 3 Kandidaten? oder gab es mehr?
War
Fitting RN41 zu § 38 BetrVG
Wahlgrundsätze
Die Wahl erfolgt grds. in einem einheitlichen Wahlgang. Dies gilt auch dann, wenn der BR sich sowohl für Voll- als auch Teilfreistellungen entschieden hat (so auch Greßlin BR-Mitglieder S. 216). Unzulässig ist auch, zunächst die Freistellung des Vors. und seines Vertr. und danach in einem weiteren Wahlgang die anderen freizustellenden BRMitgl. zu wählen (LAG Köln 13.5.2020 – 11 TaBV 28/19
Nur wenn es nur einen Vorschlag gab gibt es eine Mehrheitswahl
Fitting Rn 43
Wird nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so erfolgt die Wahl als Mehrheitswahl. Gleiches gilt, wenn nur ein BRMitgl. freizustellen ist (Abs. 2 S. 2). Gewählt sind der bzw. die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben. Da das Gesetz keine Regelung enthält, in welcher Weise die Mehrheitswahl zu erfolgen hat, steht es dem BR frei, die Wahl in Form von getrennten Wahlgängen oder in einem gemeinsamen Wahlgang durchzuführen