Freigestelltes BR-Mitglied
Hallo Ihr Wissenden,
unser BR besteht aus 3 Mitgliedern ohne Nachrücker. Nun hat sich ein BRM mit dem AG auf eine Abfindung geeinigt und ist bis 31.01.2009 noch beschäftigt, aber freigestellt. Darf, soll oder muss der freigestellte Kollege an BR-Sitzungen teilnehmen ? Und bitte noch eine Frage, bei den anstehenden Neuwahlen werden wir wohl nur zwei Kandidaten sein. Der Rest hat Angst um die berufliche Zukunft im Unternehmen. Sind wir mit zwei BR-Mitgliedern überhaupt arbeitsfähig ?
vielen Dank für eure Mühe gruss träne
Community-Antworten (6)
24.07.2008 um 13:59 Uhr
Der Kollege darf selbstverständlich an der Sitzung teilnehmen, ob er es aber will ? Wenn ihr nicht mindestens 3 Kandidaten habt müsst ihr auf die nächste Stufe ( 1 Mann-Betriebsrat ) zurück. 2 geht auf keinen Fall.
24.07.2008 um 14:02 Uhr
Hi,
der Kollege ist bis zum Ende der Freistellung noch im Betrieb beschäftigt. Also ist er auch noch Betriebsrat!
Mit nur 2 Leuten wenn 3 gefordert sind könnt ihr einpacken da ihr die Mindestanforderung nicht mehr erfüllt! Aber warum zum Teufel lässt sich ein BR Kündigen? Ich kann das nicht verstehen!
Gruß chef
24.07.2008 um 14:02 Uhr
@träne, der/die KollegIN ist bis zum 31.01.2009 BR - Mitglied und kann (sollte in dem Fall!) an den Sitzungen teilnehmen. Oder es tritt zurück und damit müsst ihr Neuwahlen einleiten! Der Kollege ist von seinen Arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt und nicht vom BR - Amt! Denk doch nicht so negativ, du weisst doch noch gar nicht, wieviel sich als Kandidat zur Verfügung stellen. Aber sollten es nach Ablauf der Frist bei nur 2 Kandidaten bleiben, wird es bei euch einen 1Mann BR mit 1em Ersatz geben.
24.07.2008 um 14:21 Uhr
@Chef, warum erfüllt ein Dreiergremium - wenn nur 2 BR - Mitglieder (kein Ersatz vorhanden) anwesend sind - keine Mindestanforderung? Aber ich glaub, ich versteh dich nur nicht richtig.... :-)) Das BR - Mitglied hat sich nicht kündigen lassen, sondern hat sehr wahrscheinlich einen Aufhebungsvertrag mit einer verlockenden Summe unterschrieben. Und dazu gehören nun mal 2, einen AG und einen AN........
24.07.2008 um 20:38 Uhr
zur Frage: warum erfüllt ein Dreiergremium - wenn nur 2 BR - Mitglieder (kein Ersatz vorhanden) anwesend sind - keine Mindestanforderung? Aber ich glaub, ich versteh dich nur nicht richtig.... :-))
§ 11 BetrVG nachschaun, warum ihr auch bei 2 potentiellen Kandidaten eine Neuwahl nicht scheuen solltet...... :)
außerdem: der Betriebsrat ist neu zu wählen, wenn... § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG... die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
28.07.2008 um 13:38 Uhr
Danke euch allen, habt mich klüger gemacht :-) @chef der Kollege hat seit ca. 4 Monaten kein Aufgabengebiet mehr und nur die Füsse auf dem Schreibtisch gehabt. Es zermürbt wohl jeden. Und da momentan im Bereich Stahl gute Leute gesucht werden hat er sich auf Anraten seines RA auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Er wird sich finanziell extrem verbessern können. Schade ist es dennoch, dass unser GF keine sozialle Kompetenz erkennen lässt und den Kollegen so vergrault hat.
viele grüße, träne
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