Erstellt am 24.07.2008 um 11:59 Uhr von rolfo2
Der Kollege darf selbstverständlich an der Sitzung teilnehmen, ob er es aber will ?
Wenn ihr nicht mindestens 3 Kandidaten habt müsst ihr auf die nächste Stufe ( 1 Mann-Betriebsrat ) zurück. 2 geht auf keinen Fall.
Erstellt am 24.07.2008 um 12:02 Uhr von Chef
Hi,
der Kollege ist bis zum Ende der Freistellung noch im Betrieb beschäftigt.
Also ist er auch noch Betriebsrat!
Mit nur 2 Leuten wenn 3 gefordert sind könnt ihr einpacken da ihr die Mindestanforderung nicht mehr
erfüllt!
Aber warum zum Teufel lässt sich ein BR Kündigen? Ich kann das nicht verstehen!
Gruß chef
Erstellt am 24.07.2008 um 12:02 Uhr von Mona-Lisa
@träne,
der/die KollegIN ist bis zum 31.01.2009 BR - Mitglied und kann (sollte in dem Fall!) an den Sitzungen teilnehmen. Oder es tritt zurück und damit müsst ihr Neuwahlen einleiten!
Der Kollege ist von seinen Arbeitsvertraglichen Pflichten freigestellt und nicht vom BR - Amt!
Denk doch nicht so negativ, du weisst doch noch gar nicht, wieviel sich als Kandidat zur Verfügung stellen.
Aber sollten es nach Ablauf der Frist bei nur 2 Kandidaten bleiben, wird es bei euch einen 1Mann BR mit 1em Ersatz geben.
Erstellt am 24.07.2008 um 12:21 Uhr von Mona-Lisa
@Chef,
warum erfüllt ein Dreiergremium - wenn nur 2 BR - Mitglieder (kein Ersatz vorhanden) anwesend sind - keine Mindestanforderung? Aber ich glaub, ich versteh dich nur nicht richtig.... :-))
Das BR - Mitglied hat sich nicht kündigen lassen, sondern hat sehr wahrscheinlich einen Aufhebungsvertrag mit einer verlockenden Summe unterschrieben. Und dazu gehören nun mal 2, einen AG und einen AN........
Erstellt am 24.07.2008 um 18:38 Uhr von mondnacht
zur Frage:
warum erfüllt ein Dreiergremium - wenn nur 2 BR - Mitglieder (kein Ersatz vorhanden) anwesend sind - keine Mindestanforderung? Aber ich glaub, ich versteh dich nur nicht richtig.... :-))
§ 11 BetrVG nachschaun, warum ihr auch bei 2 potentiellen Kandidaten eine Neuwahl nicht scheuen solltet...... :)
außerdem: der Betriebsrat ist neu zu wählen, wenn... § 13 Abs.2 Nr.2 BetrVG... die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
Erstellt am 28.07.2008 um 11:38 Uhr von träne
Danke euch allen, habt mich klüger gemacht :-)
@chef
der Kollege hat seit ca. 4 Monaten kein Aufgabengebiet mehr und nur die Füsse auf dem Schreibtisch gehabt. Es zermürbt wohl jeden. Und da momentan im Bereich Stahl gute Leute gesucht werden hat er sich auf Anraten seines RA auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen. Er wird sich finanziell extrem verbessern können. Schade ist es dennoch, dass unser GF keine sozialle Kompetenz erkennen lässt und den Kollegen so vergrault hat.
viele grüße, träne