Höherentlohnung für freigestellte BR-Mitglieder?
Hallo liebe Kollegen,
aber in einem WAF-Seminarinhalt für freigestellte gelesen, dass es wohl auch ein Recht sein kann, als freigestelltes BR-Mitglied ein höheres Entgelt bekommen zu können.
Ist so was möglich, weil die Verantwortung als BR-Vorsitz doch dem eines führenden Leites ähnlich kommt.
Was sagt ihr dazu?
Community-Antworten (6)
01.09.2009 um 16:12 Uhr
Hallo gatbln,
§ 38 BetrVG regelt die Freistellung. In der Kommentierung bei Fitting oder Däubler heißt es unter "Rechtsstellung der Freigestellten" ....Da BR-Mitglieder wegen ihrer Freistellung insbesondere auch in finanzieller Hinsicht nicht benachteiligt werden dürfen, ist ihr Arbeitsentgelt so zu bemessen, wie es vergleichbare AN mit betriebsüblicher Entwicklung erhalten. Dies gilt auch hinsichtlich einer Leistungsentlohnung, für Überstunden bzw. Mehrarbeit, selbst wenn im Rahmen der BR-Arbeit keine Mehrarbeit anfällt..... Ich rate dir die Kommentierung des § 38 mal zu studieren und dann zu handeln! Maria
01.09.2009 um 17:11 Uhr
@gatbln
aber auch den § 78 BetrVG
BR ist ein Ehrenamt und wird nicht entlohnt, das BRM wird so gezahlt als ob es seinen Job weiterausüben würde.
PS: Eine solche Frage hier läßt mich auch an einem echten Grund für einen Vergleich (fachlich) mit einem führenden Leites ähnlich zweifeln. Denn von solchen wird erwartet, dass er die Rechts-/ Grundlagen kennt. ;-((
01.09.2009 um 22:16 Uhr
Was haltet ihr von den Argument, das ein BRV ja auf Augenhöhe mit dem Chef´s verhandeln können muß ??
Also gleich großer Dienstwagen, gleich hübsche Schreibkraft, gleiches Gehalt.
01.09.2009 um 22:59 Uhr
Letztes Argument ist schlagend.
03.09.2009 um 13:01 Uhr
Hat der BRV unserer Schwesterfirma gerade erfolgreich durchgeboxt. Von seinen gleichzeitig (oder später) in mit seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren Arbeitsverhältnisse eingestellten Kollegen sind mittlerweile einige in höhere Positionen, besser bezahlte Jobs aufgerückt (z.B. in die Konstruktion, einer ist jetzt Abteilungsleiter). Er hat geltend gemacht, das er, wäre er nicht jahrelang (>12 Jahre!) freigestellter BR gewesen, ebenfalls seinen Weg gemacht hätte. Das Gericht hat dem stattgegeben und ihm zugestanden, das er mit den aufgerückten Kollegen zu vergleichen und entsprechend zu entlohnen wäre. Bislang weigert sich die Firma trotz Titel aber noch, Verfahren läuft.....
11.09.2009 um 10:39 Uhr
Hey, das ist ja mal interessant. Ich gehe gerade den gleichen Weg, bin aber am Anfang. Nach fast 8 Jahren Freistellung und der Aussage meiner damaligen Vorsitzenden: ich könne die 1. Stellv. einer Station und die Freistellung nicht gleichzeitig annehmen...(....) Stehe ich an einem Punkt, wo ich mir mal grob ausgerechnet habe, welche Verluste ich hierdurch hatte und habe. Meine Nachfolgerin auf Station ( 2 Jahre nach mir auf Station gekommen) hat dann die 1. Stellv. bekommen und ist jetzt seit ca. 2 oder 3 Jahren Stationsleitung. Das wäre ja auch meine Intension gewesen.
Nach Beratung habe ich einen Antrag auf Gleichstellung mit meiner Referenzperson gestellt und den AG aufgefordert mich dem Anzugleichen. Tja, sogar mein PDL unterstützt mich. Gestern erhalte ich einen Brief vom PL ( wohl in Absprache mit GF), dass sie mich an eine 1. Stellv. angleichen. HAHA. Der Brief ist nur ein ´Entwurf´, da ich meinem PL gesagt habe, dass ich mich noch beraten lasse und wiederholt mitgeteilt habe, das meine Referenzperson eindeutig die Stationsleitung ist.
Lange Geschichte und gäbe noch mehr zu erzählen.
@rkoch: Vielleicht könntest Du Dich mal bei mir melden. Klingt ja nach Hilfe für mich, wenn ich da noch ein paar Infos zu hätte.
Oder auch hier...ist ja egal...
Das mal dazu...lächel
LG
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