Erstellt am 06.07.2009 um 15:14 Uhr von SuzieQ
@Faust,
bekannt sein dürfte, dass die BR-Arbeit während der ArbZ auszuführen ist.
Frage mich nur, wie bei freigestellten BRM, Mehrarbeit anfällt.
Erstellt am 06.07.2009 um 17:22 Uhr von erwin
@All,
ja, auch durch Mandatsarbeit kann es schon einmal vorkommen, dass man länger machen muss. Es ist dann keine Mehrarbeit im herkömmlichen Sinne. Als Freigestelltes BRM, teils Du dir ja deine Arbeits/Arbeitszeit selbst nach Bedarf ein. Wird es dann einmal mehr, gleicht man es halt am nächsten Tag aus.
Erstellt am 07.07.2009 um 13:09 Uhr von Jumper
@SuzieQ,
na das möchte ich mal sehen wenn bei dir als FG BR keine Mehrarbeit anfällt.
Wenn eine Kollege nach Schichtende zu dir kommt und hat ein Problem und möchte dies noch klären.
Dann sagst du bestimmt, oh sorry ich habe Feierabend, komm doch Morgen wieder.
Erstellt am 09.07.2009 um 07:45 Uhr von hgcmicha
Hallo,
Ich bin BRV und mache auch oft Mehrarbeit oder Überstunden. Da wir auch in 3-Schicht und Gleitzeit arbeiten teile ich mir meine Zeit selber ein und versuche die anfallenden Plusstunden abzufeiern, das klappt aber auch nicht immer.
Als freigestellter BR wird von mir ein Höchstmaß an Flexibilität gefordert, die gewerblichen Kollegen im Schichtdienst, die GL, die Gewerkschaft, die Angestellten in Gleitzeit, Seminare, externe Besucher, Krankenbesuche, Weksführungen, usw.