Arbeitszeit freigestellter BR Mitglieder
Hallo, habe da mal 'ne Frage zu freigestellten BR Mitgliedern.
als freigestelltes BR Mitglied leisten sie häufig ,, Mehrarbeit" ,,Überstunden". (Das Amt ist ein Ehrenamt....BetrVG.) Nun meine Frage: Kann ich die Mehrarbeit auch tageweise wieder abbummeln, welche Formalien gilt es da einzuhalten. Wir sind ein Schichtbetrieb, betriebsübliche Arbeitszeit ist also rund um die Uhr.
Community-Antworten (4)
06.07.2009 um 17:14 Uhr
@Faust, bekannt sein dürfte, dass die BR-Arbeit während der ArbZ auszuführen ist. Frage mich nur, wie bei freigestellten BRM, Mehrarbeit anfällt.
06.07.2009 um 19:22 Uhr
@All,
ja, auch durch Mandatsarbeit kann es schon einmal vorkommen, dass man länger machen muss. Es ist dann keine Mehrarbeit im herkömmlichen Sinne. Als Freigestelltes BRM, teils Du dir ja deine Arbeits/Arbeitszeit selbst nach Bedarf ein. Wird es dann einmal mehr, gleicht man es halt am nächsten Tag aus.
07.07.2009 um 15:09 Uhr
@SuzieQ,
na das möchte ich mal sehen wenn bei dir als FG BR keine Mehrarbeit anfällt.
Wenn eine Kollege nach Schichtende zu dir kommt und hat ein Problem und möchte dies noch klären.
Dann sagst du bestimmt, oh sorry ich habe Feierabend, komm doch Morgen wieder.
09.07.2009 um 09:45 Uhr
Hallo,
Ich bin BRV und mache auch oft Mehrarbeit oder Überstunden. Da wir auch in 3-Schicht und Gleitzeit arbeiten teile ich mir meine Zeit selber ein und versuche die anfallenden Plusstunden abzufeiern, das klappt aber auch nicht immer. Als freigestellter BR wird von mir ein Höchstmaß an Flexibilität gefordert, die gewerblichen Kollegen im Schichtdienst, die GL, die Gewerkschaft, die Angestellten in Gleitzeit, Seminare, externe Besucher, Krankenbesuche, Weksführungen, usw.
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