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Fahrtweg zu Tochterfirma

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Gelab
Nov 2016 bearbeitet

Editieren Hallo, unsere Abteilung, muss fast geschlossen in einer Tochterfirma, für zwei Wochen arbeiten (je Schicht 10 Mitarbeiter). Der Fahrtweg geht nur mit Pkw, etwa 30 km, Bus und Bahnverbindung sehr ungünstig. Wir sollen Fahrgemeinschaften bilden, die Kosten werden erstattet. Wenige Mitarbeiter fahren Auto. Der Betrieb möchte keinen Bus zur Verfügung stellen. Wie ist dies rechtlich? In meinem Arbeitsvertrag steht davon nichts. Ist der Betrieb nicht verpflichtet, wenigstens die Fahrt zu gewährleisten? Es grüßt Gela.

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Community-Antworten (11)

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gironimo

31.05.2012 um 20:33 Uhr

Auf jedem Fall ist es ja eine Versetzung (§ 95 Abs 3 BetrVG). Bist Du BR oder habt Ihr einen?

Steht in Deinem Arbeitsvertrag nicht auch, dass Du auch an anderen Arbeitsplätzen eingesetzt werden kannst?

Wenn der Betrieb doch die Kosten erstattet, wenn Ihr Pkw fahrt oder Fahrgemeinschaften bildet - wo ist da das Problem?

B
Betsy

31.05.2012 um 20:48 Uhr

Soso, eine Versetzung, in die Tochter?

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Gelab

31.05.2012 um 21:09 Uhr

Hallo, wir haben einen Betriebrat. In meinem Arbeitsvertrag steht ich kann auch andere zumutbare Arbeiten ausführen. Wir haben nicht genug Mitarbeiter, welche sich als Fahrer zur Verfügung stellen. Damit geht die Bettelei los: Wer nimmt mich mit? Mit dem Zug kommt man in der Frühschicht zu spät und in der Spätschicht nicht direkt zurück. Außerdem müssen einige früh von zuhause abgeholt werden, weil noch keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Gruß Gela

B
Betsy

31.05.2012 um 21:11 Uhr

Was sagt der denn dazu? Also der BR? Du hast aber keinen Arbeitsvertrag mit der Tochter, oder?

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Gelab

31.05.2012 um 21:14 Uhr

Er hat zu gestimmt, denke ich. Mein Arbeitsvertrag betrifft nicht die Tochter.

M
monalisa

01.06.2012 um 07:13 Uhr

@Gelab, der BR hätte können mit der GL aushandeln, dass die Arbeitszeit nach wie vor im angestammten Betrieb beginnt und erst dann zum 30km (der Betrieb möchte keinen Bus zur Verfügung stellen ??) entfernten Betrieb gefahren wird. Dasselbe Spiel natürlich wieder zum Feierabend, abstempeln im Heimatbetrieb!

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gironimo

01.06.2012 um 11:11 Uhr

Vermutungen helfen nicht weiter. Du musst den Weg zum BR gehen. Wenn dieser (ohne sich weiter Gedanken zu machen) zugestimmt hat, musst Du ihm die Probleme vortragen. Du hast ja schließlich auch ein Beschwerderecht.

B
betrvggilt

01.06.2012 um 11:52 Uhr

Es ist ein grosser Unterschied, andere Arbeit im gleichen (eigenen) Betrieb oder Tochterfirma. Tochterfirma ist nicht durch das Direktionsrech § 106 GewO gedeckt. Weiter waere hier alles einmal gem AÜG zu pruefen. Denn es handelt sich hier um eine Verleihe.

M
Mainpower

01.06.2012 um 15:12 Uhr

Hallo, mal ketzerisch gefragt, wie kommen die AN der Tochterfirma zur Arbeit?? Laufen die??

R
regelungen

01.06.2012 um 16:24 Uhr

Sie kommen grundsaetzlich zur Tochterfirma genau so wie jeder AN zu seinem Betrieb.

BR koennten hier aber einen Nachteildausgleich oder/und Fahrtkosten/Spesenregelung vereinbaren. Doch erst einmal sollte / muesste geklaert werden, Direktionrecht Ja oder Nein????

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Gelab

01.06.2012 um 17:47 Uhr

Hallo, danke für die Antworten. Es hat jeder seine Mitfahrgelegenheit gefunden, aber ich werde mit dem Betriebsrat darüber reden. Find ich einen sehr guten Vorschlag von MonaLisa.

Hallo mainpower, die AN der Tochterfirma haben einen Arbeitsvertrag mit dieser Tochter, ob die laufen oder nicht. Wir haben mit dieser Firma keinen Arbeitsvertrag, hätte ich auch nie unterschrieben, habe mir immer Arbeit in meiner Wohnlage gesucht.

Es grüßt Gela

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