Erstellt am 20.05.2013 um 10:57 Uhr von gironimo
Geschäftsführer sind leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG (wenn es sich nicht nur um eine "Strohpuppe" handelt). Der BR ist da nicht zuständig.
Überhaupt muss der BR niemals einer Kündigung zustimmen (außer im § 103 BetrVG verfahren); er muss nur gehört werden und kann Bedenken (Wiederspruch) äußern.