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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entleihung von Mitarbeitern aus unserer Tochterfirma

E
Eisfee
Jun 2022 bearbeitet

Hallo, Nur durch Zufall hab ich erfahren das Mitarbeiter unsere Tochterfirma an uns entliehen werden sollen. Ein entsprechendes Treffen mit der Geschäftsleitung, unseren Betriebsausschuss und den der Tochterfirma soll dazu nächste Woche stattfinden, um die vertraglichen Regelungen und das Vorgehen zu besprechen. Hat der AG nicht in dem Fall eine Informationpflicht gegenüber den Betriebsrat und nicht nur dem Betriebsausschuss gegenüber ? Bedarf es nicht eines Beschlusses, das der Betriebsausschuss, Regelungen und Vorgehen dort mitbesprechen darf ? Zu Informationen, unser Betriebsausschuss darf laut GO, Einstellungen selbständig beschließen und Anträge zu Versetzungen vorbereiten.

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Community-Antworten (8)

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Challenger

25.06.2022 um 14:00 Uhr

Wenn der AG Mitarbeiter Euerer Tochterfirma vorübergehend und/oder dauerhaft übernehmen will, muss er den BR nach § 99 BetrVG (Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen) zwingend beteiligen. Es handelt sich nämlich um Einstellungen. Der AG hat Auskunft über die Personen der Beteiligten zu geben. Er hat Euch unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und Euere Zustimmung zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Wenn in der Tochterfirma ebenfalls ein BR existiert, ist dieser wegen Versetzung zu unterrichten

K
Kampfschwein

25.06.2022 um 14:11 Uhr

@Eisfee : Hat der AG nicht in dem Fall eine Informationpflicht gegenüber den Betriebsrat und nicht nur dem Betriebsausschuss gegenüber ?

Solange der Betriebsrat die personellen Einzelmaßnahmen nicht wirksam auf einen Betriebsausschuss oder Personalausschuss übertragen hat, ist grundsätzlich der Betriebsrat beteiligungspflichtig

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Eisfee

25.06.2022 um 15:46 Uhr

Der Betriebsausschuss, darf Einstellungen selbstständig beschließen und Anträge zu Versetzungen zum Beschluss vorbereiten. Die Arbeitsverträge sehen eigentlich nicht vor dass man in einer anderen Firma arbeitet. Der Betrieb von den Mitarbeiter kommen ist nur eine Produktion, Personalnotstand herrscht allerdings in unserer Firma bei den LKW Fahrern und bei den Filialen. Bei unserer eigenen Produktion gibts es eigentlich kaum bedarf. Könnte hier vielleicht eine Betriebsänderung vorliegen, wo der BR umfassend vorher informiert eigentlich werden müsste ?

C
Challenger

25.06.2022 um 22:45 Uhr

Zitat Kampfschwein : Solange der Betriebsrat die personellen Einzelmaßnahmen nicht wirksam auf einen Betriebsausschuss oder Personalausschuss übertragen hat, ist grundsätzlich der Betriebsrat beteiligungspflichtig

Kampfschwein hat grundsätzlich recht. Trotzdem kann der BR als übergeordnetes Gremium die Sache an sich ziehen und anstelle des BA das Treffen mit der Geschäftsleitung wahrnehmen.

K
Kampfschwein

26.06.2022 um 13:49 Uhr

@Eisfee : Könnte hier vielleicht eine Betriebsänderung vorliegen, wo der BR umfassend vorher informiert eigentlich werden müsste ?

So weit würde ich nicht gehen. Eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG liegt erst dann vor, wenn diese wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können.

§
§§Reiter

27.06.2022 um 16:14 Uhr

Zitat von Eisfee: "Hat der AG nicht in dem Fall eine Informationpflicht gegenüber den Betriebsrat und nicht nur dem Betriebsausschuss gegenüber ?"

Diese Frage ist doch in der Praxis vollkommen bedeutungslos. Wer ist denn berechtigt solche Informationen, bzw. Erklärungen des AG, entgegenzunehmen? Richtig, der BRV (§ 26 BetrVG). D.h. in diesem Fall ist es doch für den AG vollkommen egal, ob er den BA oder den BR informieren will, in beiden Fällen gibt er diese Informationen an den BRV weiter und hat damit seine Schuldigkeit getan. Also wenn überhaupt, musst Du Deinen BRV fragen warum er sich entschieden hat dieses Thema im BA und nicht im BR zu behandeln. (Die Antwort wird aber vermutlich sein: "Weil wir die personellen Einzelmaßnahmen an den BA übertragen haben und es hierbei genau darum geht").

R
Relfe

27.06.2022 um 17:25 Uhr

schau mal @Eisfee was ihr im BR beschlossen habt: Zitat von Dir: "Der Betriebsausschuss, darf Einstellungen selbstständig beschließen und Anträge zu Versetzungen zum Beschluss vorbereiten. " Frage von Dir: "Bedarf es nicht eines Beschlusses, das der Betriebsausschuss, Regelungen und Vorgehen dort mitbesprechen darf ?"

Frage von mir: widerspricht Du dich nicht? einmal fragst Du ob der BA das darf ohne Beschluss und dann schreibst Du, dass der BR dem BA genau dieses übertragen hat. -> es ist Wille des BR-Gremiums gewesen, dieses zu übertragen, damit ist der BA zuständig.

und hierzu §§reiter "Also wenn überhaupt, musst Du Deinen BRV fragen warum er sich entschieden hat dieses Thema im BA und nicht im BR zu behandeln. (Die Antwort wird aber vermutlich sein: "Weil wir die personellen Einzelmaßnahmen an den BA übertragen haben und es hierbei genau darum geht"). --> 100% Zustimmung, der BRV setzt um, was das Gremium beschlossen hat, weil genau das sein Auftrag ist. Wenn der BRV anders gehandelt hätte, wären jetzt alle am meckern gewesen: eigenmächtiges Handeln vom BRV, absetzen wenn der nicht tut was das Gremium beschlossen hat, etc...

E
Eisfee

27.06.2022 um 21:00 Uhr

@reife es werden dort keine Einstellungen beschlossen, sondern nur die Regelungen wie Unterkunft und welche Spesen Regelungen gilt. Das ganze in einer BV festgehalten und dafür brauchen sie schon das Mandat des Gremiums. Das wird laut jetziger Einladung 2 Tage später nachgeholt. Offiziell weiß ich also erst ab, heute das es ein Problem gibt.

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