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Was kann der Betriebsrat tun?

R
Robomom
Nov 2016 bearbeitet

Unsere HL will umorganisieren, Präsenzkräfte die meisten kommen aus der Hauswirtschaft, sollen in die Pflege umgesetzt werden. Diejenigen die das nicht akzeptieren, sollen oder müssen lt. Aussage gehen. Wie können wir dagegen vorgehen?

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Community-Antworten (3)

S
Snooker

29.05.2012 um 09:56 Uhr

@robomom Versetzungen unterliegen der Mitbestimmung des BR nach § 99 BetrVG.

Ihr solltet euch jedoch in jedem Falle auch mal mit § 111 BetrVG auseinander setzen. Da dieses dann aber wahrscheinlich zu komplex wird, solltet ihr euch extern Beraten oder zu dem Thema schulen lassen.

G
gironimo

29.05.2012 um 10:52 Uhr

Hauswirtschaft< > in die Pflege< ? Sind die Personen denn überhaupt dafür qualifiziert? Hier müsste ggf. der BR auch auf Qualifizierungsmaßnahmen drängen.

sollen oder müssen lt. Aussage gehen<

Da wäre dann immer erst noch die Änderungskündigung vorher zu sehen. Wenn der AN sich nicht versetzen lassen will, muss der AG eine Kündigung bei gleichzeitigem Angebot eines neuen Arbeitsplatzes in Angriff nehmen. Der BR wäre in diesem Fall sowohl zur Kündigung als auch zur Versetzung zu beteiligen.

Aber natürlich, je nach Umfang des Ganzen auch den Vorschlag von Snooker berücksichtigen.

F
folglich

29.05.2012 um 11:30 Uhr

Auch einmal pruefen was in den ArbV steht? Also deckt das Direktionsrecht des AG die Massnahme ueberhauot?

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