Erstellt am 29.05.2012 um 07:56 Uhr von Snooker
@robomom
Versetzungen unterliegen der Mitbestimmung des BR nach § 99 BetrVG.
Ihr solltet euch jedoch in jedem Falle auch mal mit § 111 BetrVG auseinander setzen. Da dieses dann aber wahrscheinlich zu komplex wird, solltet ihr euch extern Beraten oder zu dem Thema schulen lassen.
Erstellt am 29.05.2012 um 08:52 Uhr von gironimo
>Hauswirtschaft< > in die Pflege< ? Sind die Personen denn überhaupt dafür qualifiziert? Hier müsste ggf. der BR auch auf Qualifizierungsmaßnahmen drängen.
>sollen oder müssen lt. Aussage gehen<
Da wäre dann immer erst noch die Änderungskündigung vorher zu sehen. Wenn der AN sich nicht versetzen lassen will, muss der AG eine Kündigung bei gleichzeitigem Angebot eines neuen Arbeitsplatzes in Angriff nehmen. Der BR wäre in diesem Fall sowohl zur Kündigung als auch zur Versetzung zu beteiligen.
Aber natürlich, je nach Umfang des Ganzen auch den Vorschlag von Snooker berücksichtigen.
Erstellt am 29.05.2012 um 09:30 Uhr von folglich
Auch einmal pruefen was in den ArbV steht? Also deckt das Direktionsrecht des AG die Massnahme ueberhauot?