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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abmahnung - Was können wir als Betriebsrat tun?

K
kkarcon
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ich bin Bertiebsratvorsitzende und hab da mal ne Frage: Wir befinden uns gerade in der Kurzarbeit. Ein Kollege der schon 2 Abmahnungen hat, soll eine dritte Abmahnung bekommen weil er sich bei einer Kalkulation verrechnet hat. Der Auftag wurde mit 3.000 Euro unter EK verkauft. Unser Ausendienst konnte die Sache aber mit dem Kunden klären und so haben wir eine Nachberechnung gemacht und die Firma ist nicht auf dem Geld sitzen geblieben. Wir haben sogar noch 200 Euro Gewinn gemacht. Trotzdem besteht unser Chef darauf den Kollegen abzumahnen mit der Begründung dass man sich sowas heutzutage nicht mehr leisten dürfe usw.......Er hat sogar wörtlich gesagt, er solle sich einen anderen Job suchen...... Es besteht die Sorge dass unser Chef nach Kündigungsgründen sucht um Angestellte los zu werden. Was können wir als Betriebsrat tun ? Können wir erst bei der Kündigung einschreiten ?

5.15201

Community-Antworten (1)

P
paula

29.04.2009 um 17:57 Uhr

auch wenn der Fehler ausgebügelt wurde handelt es sich doch wohl um ein nicht unerhebliches Fehlverhalten. Da kann eine Abmahnung durchaus gerechtfertigt sein. Ob das so ist wird sich dann in einem ggf. anstehenden Kündigungsrechtstreit zeigen. Der AN sollte versuchen den Vorfall aus seiner Sicht möglichst gut zu dokumentieren

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