Erstellt am 31.05.2005 um 17:31 Uhr von mike
Könnte man versuchen -allerdings bin ich nicht sicher, ob es rechtlich "wasserdicht" ist, weil ein interner Bewerber nicht automatische zu bevorzugen ist. Nach §99 BetrVG ist es möglich, die Zustimmung zu verweigern, bis Ablauf der Frist der innerbetr. Ausschreibung. Wenn es so eilig ist, muß der AG nach §100 BetrVG eine vorläufige Einstellung beantragen.