W.A.F. LogoSeminare

Betriebsrat übergangen bei Einsatz von Leiharbeitnehmern - was tun?

M
Mosolf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Danke für die erklärung. So jetz ist was neues passiert. Gestern habe Ich bei Personalabteilung nach gefragt über dieses Mitarbeiter und die haben mir gesagt das er Mosolf Mitarbeiter ist und Ich brauchte keine zustimmung sondern nur die Information weil die zu Mosolf grupe gehören die sind nur in andere standorten gewesen. Heute habe Ich erfahren das alles eine lüge war die sind keine Mosolf mitarbeiter sondern die gehören zu eine zeit Firma die für Mosolf tätig sind. Wie kann Ich nach so eine situation vor gehen kann mir jemand helfen. Gibt dafür musterbriefe. wenn ja könnte es mir schieken an :betriebsrat.frankfurt@mosolf.de Übrigen wir sind nur 30 mitarbeiten also keine Werksfirma. Mfg

4.07502

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

13.12.2006 um 13:33 Uhr

§101 BetrVG!

Auch bei Leiharbeitnehmer ist nach §99 BetrVG vor der Einstellung der BR anzuhören.

T
tannenbaum

14.12.2006 um 01:26 Uhr

Hallo, das mit den Leiharbeitern ist so eine Sache. Meines Wissens hat der BR bei Einstellungen von Leiharbeitern nicht die Mitbestimmung wie bei normalen Personal. Zu beachten ist §90 -92 BetrVG! Schau mal nach in www.betriebsrat-aktiv.de/upload/vortrag_iii_2_b.pdf -

Ihre Antwort