Hallo und guten Morgen,
wir haben einen MA der eine Umschulung machen möchte. Dem AG ist das seit 1/2 Jahr bekannt das der AN auf der Suche nach einem Umschulungsplatz ist. Nun bekam der AN kurzfristig Bescheid das am 1.6.2012 ein Umschulungplatz frei geworden ist. Ihm wurde empfohlen einen Aufhebungsvertrag mit dem AG zu machen. Der AG möchte keinen Aufhebungsvertrag ausstellen, sondern wies dem AN darauf hin, wenn er nun ordentlich kündigt und nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitet, würde eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 der fiktiven Jahresgesamtvergütung zu zahlen, sowie die Kosten für Lehrgänge und Untersuchungen zurück zu zahlen sei. Den AN liegt ein befristeter Bedarfs- Arbeitsvertrag vor, dieser wurde 3x verlängert und ist dann in einem unbefristeten Bedarfs- Arbeitsvertrag übergegangen. Der damalige BR ist wohl über die Einstellung des AN nicht informiert worden, wir finden nämlich keine Unterlagen.
Ich kann nicht mit dem Begriff Bedarf- Arbeitsvertrag anfangen, der AN erzählte mir, das er im Jahr je nach Bedarf Stundenweise (Boomzeiten) eingesetzt wird, und diese auch so bezahlt bekommt. Keine Arbeitsleistung = kein Geld.
Gibt es bei Bedarfs Arbeitsverträgen besondere Regelungen, damit dieser AN nun doch noch die Umschulung besuchen kann?