viele unsere Mitarbeiter haben folgenden Klausel in Ihren Verträgen zu stehen.

8 Kündigungsfristen:

8.1 Das Verhältnis kann von beiden Vertragspartnern, unbeschadet des Rechts zu fristlosen Kündigung, mit
Den fristen des jeweils gültigen Tarifvertrages für die Eisen-, Metall-, Elektro- und
Zentralheizungsindustrie NRW gekündigt werden.

8.2 Im übrigen ist vereinbart, dass jede Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten einer Vertragspartei auch zugunsten der anderen gilt.

Ist der Satz unter punkt 8.2 rechtens ???
Haben den die Mitarbeiter, die länger schon beschäftigt sind, wenn Sie selbst kündigen, längere Frist als 4 Wochen zu erwarten?
Bis jetzt ist da zwar noch nichts passiert und die Mitarbeiter haben die 4 Wochen bestätigt bekommen.
Kann es passieren, dass der GF dem Mitarbeiten dies verweigert?

Meiner Meinung nach kann 8.2 möglicherweise gegen das Recht zur freien Arbeitsplatzwahl oder des Selbstbestimmungsrecht verstossen??