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Nicht Einhaltung der Kündigungsfrist durch Mitarbeiter

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OttoBR
Jan 2018 bearbeitet

Was kann dem Kollegen passieren, wenn er die Künfigungsfrist nicht einhält ? Also er hat zum 01.09. eine neue Stelle und hätte aber laut Arbeitsvertrag spätestens die Kündigung unserem Chef am 10.07. zum 31.08. geben müssen. Einen Aufhebungsvertrag möchte der Chef warum auch immer nicht machen. War schon eine Zeitlang ein nicht unproblematisch Arbeitsverhältnis. Hat jemand Erfahrung oder so etwas schon mal im Betrieb gehabt ?

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Community-Antworten (26)

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Pjöööng

17.07.2016 um 19:34 Uhr

Was ist das denn für eine komische Kündigungsfrist?

Was passieren kann?

  • Schlechtes Zeugnis
  • Anruf beim neuen Arbeitgeber und Gespräch über die Vertragstreue
  • Schadenersatzforderungen
  • Verzögerungen bei derAusstellung der Papiere
  • Fehlberechnungen des letzten Entgelts

Arbeitgeber können das sehr phantasievoll sein.

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gironimo

17.07.2016 um 19:53 Uhr

Vielleicht kann der BR vermitteln (haben wir schon häufiger gemacht).

Es macht auch wenig Sinn, einen unmotivierten (auf "Rache" gepolten) AN nur so zu halten.

möchte der Chef warum auch immer nicht <

Das wäre mir zu wenig. Er sollte schon sagen, wo das Problem ist.

P
Pickel

17.07.2016 um 20:13 Uhr

Gironimo, seit wann Bedarf es eines Problems, um die Einhaltung eines Vertrages verlangen zu können?

Davon ab: bei Kündigungen des AG wird von dir konsequent auf recht gepocht - das gleiche Recht steht selbstverständlich auch dem AG zu. Und sei es nur als Exempel.

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DummerHund

17.07.2016 um 20:48 Uhr

@OttoBR

Vom rechtlichen Standpunkt her hat @Pjöööng recht. Um aber erstmal was raus zu holen kann man aber trotz allem erstmal @gironimos Weg versuchen zu gehen.

@Pickel Um ein Exempel zu statuiren müssten schon sehr verhärtete Fronten vorhanden sein. Ich errinnere mich noch sehr gut an einem Falle wo es ähnlich war und mann sich zunächst nicht einig war. Zum Schluss einigte man sich sogar darauf den Arbeitsvertrag für ein Jahr ruhen zu lassen. So, das wenn es bei dem neuem AG nicht funktioniert der MA zurück hätte gehen können. Man sieht es KANN mit Gesprächen funftionieren.

G
gironimo

17.07.2016 um 21:14 Uhr

Ich bin nun mal Interessenvertreter der Arbeitnehmer.

Und da setze ich mich natürlich dafür ein, dass ein AN auch früher aus dem Vertrag heraus kann, wenn er ein besseres Angebot hat. Da geht es - wie so oft - eben nicht nur um Recht (sondern vielleicht auch ein wenig um so etwas wie Billigkeit).

P
Pickel

17.07.2016 um 22:53 Uhr

Ist in der täglichen arbeit ja auch richtig, gironimo. Hier beim antworten sollte man differenzieren und sachlich aufgrund der Fakten urteilen. Eine Aussage a la "das wäre mir zu wenig" hilft einfach nicht, wenn Fakten klar eine andere Sprache sprechen. Mir fehlt da bei dir leider immer die deutliche Kenntlichmachung zwischen geltendem Recht und praktischer Argumentation. Manch ein unbedarfter Fragensteller verwechselt zweites dadurch schnell mit ersterem.

DummerHund: ich meine nicht mal ein Exempel am konkreten AN, sondern als Signalwirkung im betrieb - kein AG wird Kündigungen zu leicht machen wollen.

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OttoBR

17.07.2016 um 23:43 Uhr

Ok vielen danke erstmal für die Antworten. aber eigentlich kann nicht schlimmes passieren, Schadenersatz ok aber dazu muss dem AG ein Schaden entstanden sein, das Zeugnis muss wenigsten befriedigend sein, für den Anruf beim neuen AG muss er den erstmal kennen. Fehler bei der Abrechnung muss später eh nachgezählt werden, also meiner Meinung nach alles überschaubare Dinge.

B
blackjack

17.07.2016 um 23:52 Uhr

Sollte der Wechsel zu einem Wettbewerber gehen, könnte es Peobleme geben. Um den neuen AG zu ermitteln, bedarf es auch keinen größeren Aufwand.

P
Pjöööng

18.07.2016 um 00:06 Uhr

Ja, ist so etwas ähnliches wie Ladendiebstahl.

O
OttoBR

18.07.2016 um 00:26 Uhr

Die Alternative für den AN wäre ja sonst nur den neuen Job sausen zu lassen, aber für ein sowieso schon sehr schwieriges Arbeitsverhältnis einen anderen Augenscheinlich guten Job nicht anzutreten ist auch keine Altenative, wir als BR werden noch mal alles geben ....

H
Hoppel

18.07.2016 um 08:30 Uhr

@ OttoBR

"Die Alternative für den AN wäre ja sonst nur den neuen Job sausen zu lassen, ..."

Die Alternative wäre ggf. gewesen,dem neuen AG von vornherein mitzuteilen, dass man eine Kündigungsfrist von ??? einzuhalten hat und z.B. erst einen Monat später anfangen kann.

Und was die Kündigungsfrist "hätte aber laut Arbeitsvertrag spätestens die Kündigung unserem Chef am 10.07. zum 31.08. geben müssen" betrifft, ist die in der Tat mehr als merkwürdig!

Eine Kü´frist von 7 1/2 Wochen hat kein Mensch ... der Kollege sollte vielleicht mal in seinen Arbeitsvertrag gucken, was da wirklich steht. Außerdem war der 10.07. ein Sonntag und der zählt sowieso nicht.

E
EightBall

18.07.2016 um 09:16 Uhr

Sonntag, Schmonntag, ja. Wenn er die Kündigungsfrist nicht einhält und vorher geht, wird er Schadenersatz zahlen müssen. Wenn er trotzdem wild entschlossen ist zu gehen, soll er sich von nem Anwalt beraten lassen, was da auf ihn zukommen kann. Würd ich so machen. Oder mit dem neuen AG sprechen, ob der so heiß auf ihn ist und seine Strafen übernimmt. Hat es bei uns schon gegeben, aber nur in oberen Etagen.

P
Pickel

18.07.2016 um 11:12 Uhr

"aber dazu muss dem AG ein Schaden entstanden sein"

Glaub mir - der ist einfach zu konstruieren. Erhöhter Aufwand für die eilige Nachbesetzung der Stelle (eine Anzeige in der Tageszeitung kostet 4-stellig), Zulagen für Mehrarbeit der Kollegen, evtl. Abfindungen zur Verschiebung von Urlauben (locker mindestens 4-stellig) etc. pp. Und da sind noch nicht einmal die wirklich dicken Fische drin (Auftrags- oder Kundenverlust, Konventionalstrafen usw)

P
Pjöööng

18.07.2016 um 13:05 Uhr

Pickel, Schadenersatzansprüche werden nicht "konstruiert", sondern müssen nachgewiesen werden.

"Erhöhter Aufwand für die eilige Nachbesetzung der Stelle (eine Anzeige in der Tageszeitung kostet 4-stellig)." Da wird der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass es dieser Anzeige nicht bedurft hätte, wenn der AN die Kündigungsfrist eingehalten hätte. Diese Annonce muss einzig und alleine deshalb notwendig gewesen sein, weil der AN seine Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Das wird er nicht können.

"Zulagen für Mehrarbeit der Kollegen, evtl. Abfindungen zur Verschiebung von Urlauben (locker mindestens 4-stellig)" Zusammen mit den Kosten für die Annonce? Das wäre ein Eigentor par excellence! Aber auch alleine für sich wird es hier schwierig. Der Arbeitgeber wird nachweisen müssen, dass diese Kosten alleine durch das Nichteinhalten der Kündigungsfrist entsanden sind und nicht etwa dadurch, dass zeitgleich ein anderer AN wegen AU fehlt, oder die Fertigstellung njicht bereits durch andere Vorgänge verzögert war.

"Und da sind noch nicht einmal die wirklich dicken Fische drin (Auftrags- oder Kundenverlust, Konventionalstrafen usw)"

Auch hier wird der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass diese Schäden einzig und alleine durch den Arbeitnehmer verursacht wurden (und nicht etwa die Kunden vorher schon unzufrieden waren) und er wird die exakte Höhe des Schadens nachweisen müssen (wie hoch ist der exakte Schaden beim Verlust eines Kunden?).

In der Tat sind Schadenersatzforderungen in der Regel nicht durchsetzbar.

P
Pickel

18.07.2016 um 14:53 Uhr

Pjöööng, die Nachweispflicht liegt selbstverständlich beim AG. All die Punkte sind - je nachdem wie der Fall gelagert ist - sehr einfach oder kaum nachweisbar.

Wenn Unternehmen normalerweise erst einmal kostengünstig ausschreiben, dies aufgrund der Eile aber jetzt kostenintensiver angehen (und der AG dies in einem Satz auch noch dem Personalbüro gegenüber fallen lässt), ist der Nachweispflicht bereits genüge getan.

Auch ist dein Einwand mit der zusätzlichen AU meiner Meinung nach falsch. Denn erst durch den Doppelausfall des unberechtigten Fernbleibens spitzt sich eine Situation so zu, dass neben der normalen AU eine besondere Maßnahme notwendig wird. Wäre der AN vertragstreu geblieben, wäre die Maßnahme nicht notwendig geworden. Ganz simple Kausalitätstheorie.

Fakt ist - und da wirst auch du zustimmen müssen: Es ist für den AN in seiner Höhe ein potentiell erhebliches Risiko, das im schlimmsten Falle sogar existenzgefährdend werden kann. Ob man hier auf die Risikokarte setzen mag, muss man selber wissen. Sie einfach abzutun wäre aber grob fahrlässig.

P
Pjöööng

18.07.2016 um 15:23 Uhr

Pickel,

beschäftige Dich doch erst mal mit der Rechtswirklichkeit und plauder nicht so viel Phantasievolles!

P
Pickel

18.07.2016 um 15:29 Uhr

Auch eine Art, Fehler zuzugeben, wenn genau das die größte eigene Schwäche ist...

P
Pjöööng

18.07.2016 um 15:40 Uhr

Einfach mal hier http://www.arbeitsrechtler-stuttgart.de/arbeitsrecht-s/schadensersatz/ in Gänze lesen und verstehen.

C
celestro

18.07.2016 um 18:13 Uhr

da steht das, was Pickel die ganze Zeit schreibt. Der AN macht sich schadensersatzpflichtig. Etwas, das man ihm nicht raten sollte.

Da steht natürlich auch, daß keum ein AN mal zur Rechenschaft gezogen wird, weil der Nachweis ziemlich schwer ist. Aber dennoch sollte man da niemandem zu raten ... denn was, wenn genau dieser AN dann mal verurteilt wird ?

P
Pickel

18.07.2016 um 18:16 Uhr

Danke - alles oben geschriebene wird da bestätigt.

Es ist - je nach Fall - eine Frage des Nachweises der Kausalität von Schaden und Vertragsbruch und damit auch immer ein Interpretationsspielraum für das Gericht. Und es ist durchaus möglich, dass in den angesprochenen krassen Fällen (und bei entsprechenden Richtern) ein Schaden weit oberhalb eines Jahresgehaltes angesetzt werden kann. Sollte man zumindest wissen, wenn man wie OttoBR die Schadensfrage komplett als unwichtig einstuft.

P
Pjöööng

18.07.2016 um 18:27 Uhr

Naja, mit einem bisschen guten Willen könnte man dort durchaus herauslesen, dass z.B. diese Behauptung "Wenn Unternehmen normalerweise erst einmal kostengünstig ausschreiben, dies aufgrund der Eile aber jetzt kostenintensiver angehen (und der AG dies in einem Satz auch noch dem Personalbüro gegenüber fallen lässt), ist der Nachweispflicht bereits genüge getan." an der Wirklichkeit völlig voraüber geht.

Und ein "Schaden weit oberhalb eines Jahresgehaltes" wegen Nichteinhaltens der Kündigungsfrist ist völlig absurd!

P
Pickel

18.07.2016 um 18:53 Uhr

Pjöööng, du hast dich verrannt und bist nicht dazu in der Lage, den Fehler zu korrigieren. Das mag deine Schwäche sein, du machst dich aber immer unglaubwürdiger je weiter du argumentierst.

Deinen "guten Willen" in allen Ehren. Auf der verlinkten Seite steht:

"Der Anspruch des Arbeitgebers kann gerichtet sein auf (...)

  • Kosten für die Anwerbung einer Ersatzkraft, insbesondere für Anzeigenwerbung.

Dass dazwischen einige Unterpunkte falsch formatiert sind schränkt das Verständnis kurz ein. Sollte aber einen halbwegs intelligenten Menschen wie dich nicht gleich abhängen.

Ferner wirst du sicherlich belegen können, wie du zu deiner Aussage kommst, auch enorm hohe Schadensersatzansprüche seien automatisch "absurd". Das BGB sieht bewusst keine Deckelung vor und der Geschädigte ist so zu stellen, als wenn der Schaden nicht eingetreten sei. Oder kennst du im Schadensrecht Regelungen, dass nur kleinere Schäden zu ersetzen, die großen Schäden aber vom Geschädigten selbst tragen sind? Ich bin gespannt!

Kausalität und mangelnde Handlungsalternativen des AG vorausgesetzt muss selbstverständlich auch ein hoher Schaden gutgemacht werden.

B
blackjack

18.07.2016 um 19:27 Uhr

Als Arbeitgeber würde ich eine Feststellungsklage dahingehend erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht, oder zumindest nicht zu dem im Kündigungsschreiben angegebenen Zeitpunkt beendet wurde.

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DummerHund

19.07.2016 um 00:40 Uhr

@blackjack Was aber wenn der Rechtsbeistand schneller istund Feststellungsklage erhebt ob diese hier angegebenen Kündigungsfristen überhaubt Rechtens sind? Weiter würde ich auch als Anwalt des AN beantragen das dem AG kein Schaden entstanden wäre, sollte die erste Frage als Rechtens erklärt werden. So ist der AG in der Beweispflicht das nur eine Neueinstellung um Tag xy möglich wäre und nicht schon früher. Die Kosten einer Anounce rücken damit ins zweite Glied. Und schon sind wir wieder auf einem anderem Weg. Denn die Frage stellt sich wie immer, was beantrage ich wie vor Gericht.

B
blackjack

19.07.2016 um 00:54 Uhr

Ja, was wäre wenn? Soll ich mir darüber Gedanken machen wie andere eventuell agieren? Nö. Hätte meine Tante Klötze wäre sie heute mein Onkel.

D
DummerHund

19.07.2016 um 01:18 Uhr

Ebend.. was wäre wenn.......mehr wollte ich auch nicht in den Raum stellen.

Übrigens, würde sich oben und unten Bälle formen, wäre der Onkel auch gleichzeitig Tante. ;-)

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