Kündigungsfrist
Hallo, kann mir jemand mitteilen wie die Kündigungsfrist bei einer Mitarbeiterin ist die am 01.05. 5 Jahre im Betrieb und als 400€ Kraft bei uns arbeitet.
Lieben dank in vorraus
Community-Antworten (3)
19.04.2010 um 17:26 Uhr
Das hängt davon ab....
- Kündigungsfrist aus wessen Sicht?
- Was steht im Arbeitsvertrag?
- Was sagt der Tarif?
Ansonsten siehe BGB §622
20.04.2010 um 03:53 Uhr
Ab 01.05. (und früher kann die Kündigung eh nicht mehr ausgesprochen werden - müste dann auch noch zum 30.04. passieren) 2 Monate zum Monatsende für die Arbeitgeberkündigung und 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende für die Arbeitnehmerkündigung (soweit im Vertrag nicht anders geregelt und Arbeitnehmerfrist nicht länger als Arbeitgeberfrist).
Für 400 EUR Kräfte gelten keine anderen Regeln, als für jeden anderen Arbeitnehmer auch !
Unter uns: in den allermeisten Fällen (klar gibt es Ausnahmen und kann das in Ausnahmefällen zur Schadenersatzpflicht führen) gelten Kündigungsfristen in der Praxis wegen § 888 Abs.3 ZPO ohnehin nur für den Arbeitgeber ;-)
20.04.2010 um 10:25 Uhr
Sorry StuWa wie kommst Du auf den Trichter, dass nicht früher gekündigt werden kann???? Es kommt nicht auf das Datum drauf an auf WANN gekündigt wird, sonder auf das Datum AN DEM gekündigt wird. Der AG kann sehr wohl mit Wirkung 30.04 mit 1 Monate zum Ende Kalendermonat kündigen also zum 30.05
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