Erstellt am 19.04.2010 um 15:26 Uhr von geploeg
Das hängt davon ab....
1. Kündigungsfrist aus wessen Sicht?
2. Was steht im Arbeitsvertrag?
3. Was sagt der Tarif?
Ansonsten siehe BGB §622
Erstellt am 20.04.2010 um 01:53 Uhr von StuWa
Ab 01.05. (und früher kann die Kündigung eh nicht mehr ausgesprochen werden - müste dann auch noch zum 30.04. passieren) 2 Monate zum Monatsende für die Arbeitgeberkündigung und 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende für die Arbeitnehmerkündigung (soweit im Vertrag nicht anders geregelt und Arbeitnehmerfrist nicht länger als Arbeitgeberfrist).
Für 400 EUR Kräfte gelten keine anderen Regeln, als für jeden anderen Arbeitnehmer auch !
Unter uns: in den allermeisten Fällen (klar gibt es Ausnahmen und kann das in Ausnahmefällen zur Schadenersatzpflicht führen) gelten Kündigungsfristen in der Praxis wegen § 888 Abs.3 ZPO ohnehin nur für den Arbeitgeber ;-)
Erstellt am 20.04.2010 um 08:25 Uhr von geploeg
Sorry StuWa wie kommst Du auf den Trichter, dass nicht früher gekündigt werden kann????
Es kommt nicht auf das Datum drauf an auf WANN gekündigt wird, sonder auf das Datum AN DEM gekündigt wird.
Der AG kann sehr wohl mit Wirkung 30.04 mit 1 Monate zum Ende Kalendermonat kündigen also zum 30.05