Erstellt am 01.01.2007 um 22:17 Uhr von Fayence
mong,
es geht bei Euch also um eine anzeigepflichtige Massenentlassung. Hast Du dazu die §§ 17, 18 KschG gelesen?
Ich würde mich umgehend an die Arbeitsagentur wenden, auch als BR.
Erstellt am 01.01.2007 um 22:49 Uhr von mong
Hallo Fayence,
Ich bin ein Mitglied des BR und es gibt uns aber erst, seit einen Monat.
Also morgen sofort die Agentur für Arbeit informieren.
Die Kündigungen sind also ungültig ?
Erstellt am 02.01.2007 um 11:08 Uhr von paula
mit der neuen rechtsprechung des EuGH hat sich hier viel geändert. früher hieß das ding entlassungsperre (siehe § 18 KSchG). durch die entlassungssperre waren korrekt angezeigte kündigungen nur in ihrer wirksamkeit bis zum ende der sprerrfrist gehemmt. das bedeutete, dass die kündigung erst zum ende der entlassungsperre ihre wirkung entfalltete und die mitarbeiter erst mit ablauf der frist ausgeschieden sind. neue kündigungen durch den AG waren nicht nötig
ob das nach den ganzen änderungen des letzten jahres noch gilt kann dir sicher die arbeitsagentur erklären.