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Einhaltung der Kündigungsfrist

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mong
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , In unserer Firma wurden, zum 01.01.2007 ,18 Mann entlassen . Das Arbeitsamt hat aber vorher ,eine Kündigungssperre bis zum 14.01.2007 erlassen. Die meisten haben eine Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten. Nun mene Frage ist die ausgesprochene Kündigung rechtens oder müßte dise erst zum 01.02.2007 ausgesprochen werden?

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Community-Antworten (3)

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Fayence

01.01.2007 um 23:17 Uhr

mong, es geht bei Euch also um eine anzeigepflichtige Massenentlassung. Hast Du dazu die §§ 17, 18 KschG gelesen?

Ich würde mich umgehend an die Arbeitsagentur wenden, auch als BR.

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mong

01.01.2007 um 23:49 Uhr

Hallo Fayence, Ich bin ein Mitglied des BR und es gibt uns aber erst, seit einen Monat. Also morgen sofort die Agentur für Arbeit informieren. Die Kündigungen sind also ungültig ?

P
paula

02.01.2007 um 12:08 Uhr

mit der neuen rechtsprechung des EuGH hat sich hier viel geändert. früher hieß das ding entlassungsperre (siehe § 18 KSchG). durch die entlassungssperre waren korrekt angezeigte kündigungen nur in ihrer wirksamkeit bis zum ende der sprerrfrist gehemmt. das bedeutete, dass die kündigung erst zum ende der entlassungsperre ihre wirkung entfalltete und die mitarbeiter erst mit ablauf der frist ausgeschieden sind. neue kündigungen durch den AG waren nicht nötig

ob das nach den ganzen änderungen des letzten jahres noch gilt kann dir sicher die arbeitsagentur erklären.

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