Erstellt am 26.05.2012 um 09:35 Uhr von gironimo
Ich kann den Zusammenhang aus der Versammlung zu dieser Maßnahme nicht erkennen (ich weiß ja nicht, was konkret gesagt wurde).
Wenn es nicht möglich ist, die Arbeit und die Reinigung in der Arbeitszeit zu schaffen, ist das nicht eine Behinderung des BR, sondern eine Behinderung der Arbeitsabläufe und damit eine Absägung des eigene Astes.
Die Kollegen dürfen sich halt nicht unter Druck setzen lassen (ggf. Beschwerde (§ 85 BetrVG) über den Betriebsrat wegen Überlastung....... (Einigungsstelle denkbar)).
Die Situation am Arbeitsplatz kann doch nur sein: Entweder bleibt es am Arbeitsplatz dreckig oder Arbeit bleibt liegen. Dies wäre ggf. über Mehrarbeit zu regeln ( aber da wieder Mitbestimmung des BR § 87 BetrVG).
Beriebliche Übung kann man in diesem Zusammenhang nicht anführen. Sicher eine schwierige Situation für ein neues Gremium. Aber das nicht alles immer harmonisch abläuft, ist besonders am Anfang schon fast normal. Und natürlich hoffe ich, dass Ihr Euer Wissen immer weiter durch Seminare weiterentwickelt.
Erstellt am 26.05.2012 um 11:24 Uhr von Andys
Der Zusammenhang besteht einfach darin, dass unser GF das erste mal öffentlich Kritisiert wurde und er jetzt versucht den BR alles in die Schuhe zu schieben. Wir haben schon immer Leiharbeiter zum reinigen bekommen und plötzlich endeckt unser GF seine doch so sensible Ader dem Leiharbeiter gegenüber. Macht aber damit Stimmung gegen uns. Wir haben einige MA die nicht unbedingt Freunde des BR sind.
Erstellt am 27.05.2012 um 01:29 Uhr von Snooker
@Andys
Ihr habt einige Mitarbeiter die nicht unbedigt Freunde des BR sind........ Ihr habt aber auch einige MA die Freunde des BR sind........und die euch gewählt haben. Und für diese seit ihr in erster Linie da.
Seit ihr z. B. in der Lebensmittelbranche tätig ist es das A und O in einem bestimmten Zyklus die Maschinen und Transportbänder zu reinigen und zu Zippen. Unterlässt der AG bekommt er ein riesen Problem wenn ganze chargen zurück kommen. Reinigung gehört mit zur Produktion. Demnach hat der AG dies auch so ein zu tackten das dies in der regulären Arbeitszeit geschieht. Macht dies auch euren Kollegen klar.
Nur weil es in der Vergangeheit immer anders gelaufen war heisst dies nicht das dies Richtiger war.
Will der AG dies nun in Form von Überstunden auf die im Betrieb beschäftigten AN übertragen, könnte man auch darin sehen das ein evtl. Tarifvertag umgangen werden soll, da die Reinigung der Produktionsanlagen oder das Zippen ein kontinuirlicher Prozess ist.
Mitbestimmung bei Überstunden hat der BR in jedem Fall.
Will der AG hier Klammheimlich den Tarifvertrag umgehen, sollte der BR das Gespräch mit der GEW suchen. Ist auf jeden Fall ratsam.
Erstellt am 27.05.2012 um 13:05 Uhr von NoPain
Eine betriebliche Übung sehe ich hier auch nicht, jedoch eine Änderung des Arbeitsprozesses bzw. Verfahren und die ist mitbestimmungspflichtig. Des weiteren muss erst einmal mit dem AG darüber verhandelt werden wie er sich die Reinigung vorstellt, also wer, was, wann und für wie lange reinigen soll. Sind die AN z.B. 8 Stunden im Betrieb und benötigt die Reinigung z.B. eine Stunde, beenden die AN auch eine Stunde vor Arbeitsende die Produktionsarbeiten und machen sich dann ran ans Reinigen.
Habt Ihr ein TV? Habt Ihr AZK? Was steht in den AV bezüglich Überstunden? Habt Ihr eine BV Überstunden?