Betriebsversammlung ohne GF möglich ???
Hallo an Alle, wir haben Anfang des Jahres eine Betreibsversammlung ohne die Geschäftsführung veranstaltet. (Aus aktuellem Anlass ging es dort dann auch um die Umstrukturierung die bei uns nun ansteht) Der Termin wurde aber im letzten Jahr bei der Terminplanung für 2007 mit der Geschäftsführung so vereinbart. Nun ist die Geschäftsführung der Meinung, dass wir dies nicht hätten machen dürfen. Wenn dann nur mit der Geschäftsführung. Eine Betriebsversammlung ohne Geschäftsführung sei nich gestattet. Stimmt das ??? Wie sieht die Gesetzeslage dazu aus ???
Community-Antworten (3)
10.04.2007 um 11:40 Uhr
Das ist alles in § 43 BetrVG geregelt. Der AG ist zu laden. Der AG hat demnach ein TeilnahmeRECHT. Es handelt sich nicht um eine TeilnahmeVERPFLICHTUNG. Der AG muss nur seiner Verpflichtung nachkommen und einmal im Kalenderjahr seinen Bericht abgeben.
Wenn Ihr also mit dem AG besprecht, dass dieser nicht an einer BV teilnimmt ist das aus meiner Sicht ok. Selbst wenn es keine Einladung im Sinne von § 43 BetrVG an den AG gegeben haben sollte wäre das aus meiner Sicht kein Verstoß.
10.04.2007 um 12:29 Uhr
Kann die GF jetzt gegen uns rechtliche Schritte einleiten, weil wir sie nicht schriftlich eingeladen haben ???
10.04.2007 um 22:49 Uhr
Hatte Ihr nicht 2006 mit dem AG besprochen, dass er an dieser BV nicht teilnehmen wird? Oder gab es darüber einen Dissens. Wenn alles klar war, insbesondere auch die Themen die auf dieser BV an der der AG nicht teilnimmt, behandelt werden sollten, so sehe ich keinen Verstoß. Eine schriftliche Einladung ist doch sinnlos, wenn abgemacht ist, dass der AG nicht teilnehmen wird....
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