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Betriebsversammlung - Muss GF mit eingeladen werden ?

B
Bruno
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, müssen wir den Geschäftsführer unserer Firma zur Betriebsversammlung einladen? Wir haben ihn unterrichtet, dass wir eine abhalten und nun möchte er eine Tagesordnung haben. Müssen wir ihm eine geben? danke im voraus.

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

06.08.2006 um 15:52 Uhr

@Bruno, er hat eine Teilnahmerecht und damit auch ein Rederecht! § 43 Rd. 28 BetrVG Fitting. Ja, ihr müsst ihm eine Tagesordnung geben. In der sollte aber auch der Punkt "Bericht der Geschäftsleitung" enthalten sein. § 43 Rn. 29 BetrVG Fitting.

H
Heini

06.08.2006 um 18:36 Uhr

Veranstalter und Hausherr bei Betriebsversammlungen ist nach den Paragraphen 42 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes der Betriebsrat. Der Arbeitgeber hat dort Rederecht (§ 43 Abs. 2), ist aber nicht Herr des Verfahrens. Je selbst- und machtbewusster der Betriebsrat ist, desto mehr kann er die Betriebsversammlungen für sich nutzen .

§ 43 BetrVG Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen Abs.: 2 Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.

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