@blackjack,
diese Argumentation dürfte also bei einer ANin mit einem befristeten Vertrag eher nicht nachvollziehbar sein.
Aber auch ansonsten kann man daraus allenfalls eine Meldepflicht zu einem Zeitpunkt konstruieren, die der arbeitnehmerseitigen Kündigungsfrist entspräche.
@NoPain,
"Wenn überhaupt nur dann, wenn zu dieser Aussage Zeugen gibt."
Nein! Die mündliche Zusage ist auch dann bindend, wenn es keine Zeugen gibt! Warum sollten auch nur Zusagen bindend sein, wenn diese unter Zeugen gemacht werden?
"Zum anderen ... verlängert der AG den Vertrag um ein Monat und dann nicht mehr, ist das Versprechen dann wohl auch erfüllt."
Das hinge davon ab, welche Zusage gemacht wurde.
"Nichtsdestotrotz finde ich ein Veheimlichen als falsches Signal an den AG "
Warum? Die Frau übt ein legitimes Recht aus.
"Wenn die og. ANin eine wichtige Funktion ausübt sollte sie dem AG reinen Wein einschenken damit er sich eine andere Aushilfe ab dem Zeitpunkt suchen kann, ab dem die og. ANin ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann - Fairness."
Äh? Befristeter Vertrag der noch nicht verlängert wurde, beißt sich wohl mit "wichtige Funktion". Ebenso wie sich "wichtige Funktion" mit "Aushilfe holen" beßt.
"Fairness"?
Sorry, aber Fairness ist keine Einbahnstraße! Wenn die Frau jetzt im vierten Monat schwanger ist, dann ist die Niederkunft im Oktober/November. Da ihr bisher nur befristeter Vertrag bis Ende August geht, setzt ihr Mutterschutz in der Tat erst zu oder nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sie in Mutterschutz geht. Da der Vertrag dann sowieso endet (nach derzeitiger Lage), braucht den Arbeitgeber das also gar nicht zu interessieren! Ein echtes Interesse des Arbeitgebers an dieser Kenntnis kann doch erst bestehen, wenn er den Vertrag verlängert hat und deshalb davon ausgehen darf, dass die ANin im September überhaupt noch arbeitet. So lange der Arbeitgeber noch nicht so fair war, die Verlängerung festzumachen, braucht es auch keine "Fairness" von der anderen Seite. Wenn überhaupt ist es "fair", die Schwangerschaft dirkt nach der Unterzeichnung des verlängerten Vertrages zu offenbaren.
"Glücklicherweise bin ich nun im 4. Monat schwanger und weiss nicht ob ich Ihre Erwartungen noch bis X vollumfänglich erfüllen kann."
Was sollen denn das für Erwartungen sein, die eine Schwangere nicht erfüllen kann?
"Sollte es nicht anmaßend sein, würde ich gerne nach meiner Schwangerschaft und den darauf folgenden Erziehungsurlaub erneut bei Ihnen arbeiten ..."
"Sollte es nicht anmßend sein"?
Warum sollte ein solcher Wunsch "anmaßend" sein können? Eine ANin die es für möglich hält, dass ihr Wunsch bei mir zu arbeiten, anmaßend sein könnte, würde ich sicherlich nicht in meinem Unternehmen haben wollen.