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Zeitlich befristeter Arbeitsvertrag

F
Fussballer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Kollegen den mündlich gesagt wurde das sein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Muss der Betriebsrat auch in diesem Fall angehört werden ? Der Geschäftsführer gab heute im persönlichen Gespräch an, das er den BR nicht darüber informieren muss, was ich aber nicht glauben kann.

Ich habe noch vergessen zuschreiben, das der Kollege sein zeitlich befristeten Arbeitsvertrag nicht vor arbeitsbeginn unterschrieben hat sondern erst einen Monat später, das heisst er ist am 06.01.2014 angefangen und der Vertrag wurde aber erst am 4.02.2014 unterschrieben. Daher sind wir uns nicht sicher das hier ein befristetes Arbeitsverhältnis besteht. Ich habe auf einer Seite vom Rechtsanwalt gelesen, das Arbeitsverträge mit zeitlich befristung vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden müssen, da ansonsten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht mit 6 monatige Probezeit.

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Community-Antworten (5)

G
ganther

06.01.2015 um 01:48 Uhr

Warum nicht? Der AG kündigt nicht sondern der Vertrag läuft aus

F
Fussballer

06.01.2015 um 02:01 Uhr

Ich habe noch vergessen zuschreiben, das der Kollege sein zeitlich befristeten Arbeitsvertrag nicht vor arbeitsbeginn unterschrieben hat sondern erst einen Monat später, das heisst er ist am 06.01.2014 angefangen und der Vertrag wurde aber erst am 4.02.2014 unterschrieben. Daher sind wir uns nicht sicher das hier ein befristetes Arbeitsverhältnis besteht. Ich habe auf einer Seite vom Rechtsanwalt gelesen, das Arbeitsverträge mit zeitlich befristung vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden müssen, da ansonsten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht mit 6 monatige Probezeit.

N
nicoline

06.01.2015 um 08:08 Uhr

bei Auslauf eines befristeten Vertrages muss der AG den BR nicht erneut anhören, der BR ist ja bei der Einstellung über das Ende des Vertrages informiert worden. Eine Entfristungsklage muss der Beschäftigte anstrengen, der BR ist da raus, Individualrecht!

K
Kölner

06.01.2015 um 09:08 Uhr

Eine Entfristungsklage wird vermutlich auch schwer durchzusetzen sein, da der Kollege den befristeten AV ja unterschrieben hat.

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